05.06.2009 | Vor Ort

Sozialdienst katholischer Frauen Wiesbaden (SkF) hilft Frauen und Jugendlichen in Problemlagen // Kristina Köhler besucht die unterschiedlichen Einrichtungen des SkF

Das Spektrum des Sozialdienst katholischer Frauen Wiesbaden ist breit gefächert: Er berät Frauen und Familien in Notlagen, hilft bei Problemen mit Ämtern, bietet ein Wohnheim für hilfesuchende junge Schwangere oder Mütter, bereiten schwervermittelbare Jugendliche auf eine Ausbildung vor und betreut Jugendliche – zum Teil auch straffällige. Kristina Köhler war beeindruckt von den vielfältigen Aufgaben, dem großen haupt- und ehrenamtlichen Engagement sowie von der spürbar guten Atmosphäre in den Einrichtungen. In der Diskussion mit den Vertretern des SkF nahm sie zahlreiche Anregungen mit und versprach Unterstützung in einzelnen Problembereichen.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzt sich in Wiesbaden seit 1907 für Frauen, Kinder, Jugendliche und deren Familien ein. Unabhängig von Konfession und Religion erhalten die Ratsuchenden beim SkF Hilfe von hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen. Die Tätigkeit des SkF wird im Sinne christlicher Caritas ausgeübt als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche. Der SkF gehört als Fachverband dem Caritasverband an.

Wichtige Einrichtungen in Wiesbaden sind die Beratungsstellen in Fragen der Schwangerschaft, der Kinderbetreuung und der Lebenshilfe. Das SkF betreibt auch ein Wohnheim, in dem zur Zeit 12 Frauen zwischen 16 und 20 Jahren mit ihren Kindern wohnen, die alleine nicht mit der Belastung und Pflege der Kinder zurechtkämen. Es handelt sich um die einzige Einrichtung in Wiesbaden, in der die Frauen 24 Stunden am Tag betreut werden.

Daneben betreibt das SkF Werkstätten, in denen schwer vermittelbare Jugendliche im Bereich Holzbearbeitung und Schneiderei auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet und danach weiter betreut werden. Gerade diese Einrichtung ist stark betroffen vom Gesetz zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, das das Bundesarbeitsministerium gegen die Bedenken der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt hat. Aufgrund der Gesetzeslage werden Jugendliche ohne SGB II-Bezug nicht mehr durch die Optionskommune gefördert.

Ein weiteres Thema war die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen und die optimale Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher. Der SkF forderte eine bessere Verzahnung von erziehungspädagogischer Arbeit mit der Justiz, und möchte hier neue Instrumente von der Politik. Köhler befürwortet in besonders schweren Fällen eine Bewährungsstrafe mit einem „Warnschussarrest“ zu verknüpfen. Während einer Bewährungsstrafe oder nach einem Arrest sollten die Jugendlichen Anspruch auf pädagogische Betreuung haben. Kristina Köhler will sich für eine solche Lösung einsetzen.

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