Frage & Antwort
Untergeschobene Verträge im Internet, April 2010, Wiesbaden
Seit einiger Zeit macht ein Internetunternehmen von sich reden, das seinen angeblichen Sitz in Mainz hat: Antassia GmbH. Es tritt immer wieder mit verschiedenen Namen und "Angeboten" auf und hängt ahnungslosen Internetnutzern kostspielige Verträge an. Nach entsprechenden Abmahnungen z.B. von Verbraucherzentralen und diversen Anwälten wird mal schnell Name und Inhalt umgestaltet und die Abzockerei geht von vorne los. In einigen Internetforen, aber auch in der Rhein-Main-Presse (Wiesbadener Kurier) wird diese Firma mit ihren Machenschaften beleuchtet.
Das rheinland-pfälzische Verbraucherministerium hat schon vor einiger Zeit eine Gesetzesinitiative zur Regelung solcher Machenschaften eingebracht, der Bundesrat hatte ihr zugestimmt, im Bundestag wurde aber alles blockiert. Ich beziehe mich auf einen Beschluss des Bundesrates (553/08) in dieser Angelegenheit, der bisher vom Bundestag auf Eis gelegt worden ist. Bitte setzen Sie sich als Abgeordnete dafür ein, dass solche Methoden durch eindeutige Regelungen, wie es sie auch in anderen europäischen Staaten schon gibt, in Zukunft nicht mehr möglich sind und entsprechende Strafen bei Nichtbeachtung verhängt werden können.
Antwort
Ich kann den Unmut über die "Abzockmethoden" der Firma Antassia GmbH sehr gut nachvollziehen. Auch aus meinem Bekanntenkreis ist jemand auf diese Firma hereingefallen.
Der von Ihnen erwähnte Gesetzesentwurf (Drucksache 553/08), eine Initiative der Bundesregierung zum Schutze der Verbraucher vor Telefon- und Internetfallen, wurde allerdings nicht auf Eis gelegt, sondern am 04. August 2009 als "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet "Erleichterungen beim Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung und der Abwehr "untergeschobener" Verträge nach Telefonwerbung oder sog. Kosten-Fallen im Internet".
Man muss als Verbraucher den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen. Die betroffenen Verbraucher haben das Recht, die Briefe, Rechnungen und Mahnung der entsprechenden Firmen zu ignorieren. Oftmals wird den Verbrauchern mit Schufa-Einträgen oder einem Gerichtsverfahren gedroht. Dies ist eine gängige Masche sogenannter "Abzock-Firmen". In der Regel wollen die Firmen die Verbraucher nur einschüchtern.
Ein Einblick in die konkrete gesetzliche Neuregelung ist Ihnen über das Bundesgesetzblatt möglich:
Richtig ist, dass der Bundesrat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf beschlossen hat. Er rät darin unter anderem zur Hinzufügung eines Absatzes 1a zum Paragraphen 312e an:
"(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat."
Diese konkrete Empfehlung hat zwar bisher keine Umsetzung erfahren, wohl aber wird sie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung unter dem Punkt "Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation" aufgegriffen:
"Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabefenster können wir Internetabzocke minimieren."
Wir planen also in dieser Legislaturperiode beim Thema Verbraucherschutz im Internet weitere Schritte. Das Konzept des verpflichtenden Bestätigungsfeldes unterstütze ich voll und werde mich dafür auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stark machen.
Darüber hinaus können Sie sich als Internetnutzer noch zusätzlich schützen: Die Zeitschrift Computerbild und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben gemeinsam eine Software entwickelt, um Verbraucher vor Internetfallen zu schützen. Diese Software heißt "Abzock-Schutz" und ist kostenlos im Internet herunterzuladen. Nach der Installation des Programmes warnt dieses die Internetnutzer vor unseriösen Seiten und verweist sie auf gebührenfreie Alternativen. Die Software kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
http://www.computerbild.de/download/COMPUTER-BILD-Abzock-Schutz-4568820.html
