Frage & Antwort

Gerd Bauschmann, 04. Mai 2010

Liebe Frau Schröder,
ich habe zwei Fragen an Sie: Ich habe Ihren neuen Politik-Brief bekommen. Da sind Sie so schön abgebildet mit unserer Frau Bundeskanzlerin.

Zum Girls Day. Ich verstehe nicht wie die CDU immer einen englischen Namen gebrauchen muss. Kann es nicht in deutscher Sprache heißen Mädchen Tag oder Mädels Tag? Das gleiche gilt auch für Boys Day. Für was haben wir eine deutsche Sprache??

Dann zu Griechenland. Es kann doch nicht sein, daß wir Millionen nach Griechenland senden, wo sie schon durch falsche Angaben zum Euro kamen, und dann nach Artikel 125 haften die Mitglieder nicht für Staaten der EU, die weit über ihre Verhältnisse leben. Ich nehme an, daß das deutsche Volk dagegen ist. Für mich ist dies ein Faß ohne Boden.

Ich verstehe nicht, wie die CDU dies alles befürworten kann. Wie stehen Sie dazu??

Antwort

Sehr geehrter Herr Bauschmann,

ich bin wie Sie der Meinung, dass wir in unserem deutschen Sprachgebrauch Anglizismen und englische Begriffe nicht Überhand nehmen lassen sollten. Deswegen ist mein Ministerium offen dafür, den „Girls‘ Day“ und ebenso den „Boys‘ Day“ umzubenennen. Allerdings überzeugen mich die Titel „Mädchentag“ und „Jungentag“ bisher nicht besonders. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich vermute, dass diese Begriffe keinen besonderen Reiz auf Jugendliche ausüben. Gerade die Jugendlichen sollen sich aber von den Projekten angesprochen fühlen! Daher sind wir also weiter auf der Suche nach guten Namen für eine eventuelle Umbenennung. Für Vorschläge bin ich sehr dankbar

Was das Thema Griechenland betrifft, so möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich im Deutschen Bundestag für das Rettungspaket gestimmt habe.
Ihre Sorge über die hohen deutschen Bürgschaften für Griechenland kann ich gut nachvollziehen. Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, dass die EU und Deutschland angesichts der sehr ernsten Situation nicht untätig bleiben konnten und Maßnahmen in großem Umfang nötig sind. Müsste Griechenland als Teil der Euro-Zone Insolvenz anmelden, hätte das für alle beteiligten Staaten unabsehbare Folgen. Sehr wahrscheinlich würde durch die Abwertung des Euro ein Domino-Effekt auch bei größeren Euro-Ländern entstehen. In jedem Fall wären die Folgekosten für Deutschland erheblich höher als die jetzigen Summen, die zur Stabilisierung, in Form von Garantien, bereit gestellt werden.

Die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro ist außerdem im ureigensten Interesse Deutschlands. Von der Stabilität des Euro hat insbesondere unser Land als Exportnation profitiert. Zwei Drittel unserer Exportgüter werden auf dem europäischen Binnenmarkt vertreiben. Dies hatte und hat positive Effekte auf unsere Beschäftigungs- und Wachstumssituation. Das Wirtschaftspotenzial der EU insgesamt hat sich im Übrigen durch die Einführung des Euro deutlich vergrößert.

Bedenkt man all dies, sind die beschlossenen Maßnahmen die billigste Alternative. Allerdings soll aus der Griechenland-Hilfe kein Freibrief für Staaten werden, über ihre Verhältnisse zu leben. Die Auszahlung von Krediten erfolgt tranchenweise und nur, wenn vorher festgelegte strukturpolitische, wirtschaftspolitische und haushaltspolitische Vorlagen erfüllt werden. Dies wird regelmäßig von der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) kontrolliert und die Kredite gegebenenfalls eingestellt werden. So wird gewährleistet, dass die betroffenen Länder sie auch wirklich zurückzahlen und wieder selbstständig wirtschaften können. Griechenland hat im Mai ein drastisches Konsolidierungsprogramm beschlossen, dessen Einhaltung den erwähnten strengen Kontrollen unterliegt.

Sie sprechen auch den Artikel 125, die sogenannte „No-Bailout“-Klausel des Lissabonner Vertrags an. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kredithilfen nicht gegen diese Klausel verstoßen. Sie besagt, dass kein Eurozonen-Land gezwungen werden kann, die Schulden eines anderen Landes zu übernehmen. Sie verbietet aber nicht, dass wir freiwillig einem in Not geratenen Mitglied der Eurozone helfen können. Deswegen ist es mit europäischem Recht vereinbar, ein freiwilliges, streng konditioniertes Darlehen zu gewähren. Die Eigenverantwortung Griechenlands bleibt erhalten.

Die Griechenlandhilfen waren in jeder Hinsicht notwendig, denn die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung liegt in unserem eigenen, deutschen Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

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