Frage & Antwort
Tanjeff Moos, 09. Mai 2009, Wiesbaden
Hallo Frau Köhler,
Wie stehen sie zu den Internet-Sperren? Würden sie nach ihrem derzeitigen Informationsstand in einer Abstimmung dafür oder dagegen stimmen?
Gruß, Tanjeff Moos
Antwort
Lieber Herr Moos,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie meinen damit sicherlich die Sperrung kinderpornographischer Internet-Seiten, wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzwerken" vorgeschlagen wird. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen hierzu erst heute antworte.
Auch wenn ich für dieses Thema eigentlich nicht zuständig bin, habe ich mich lange damit beschäftigt und die Argumente abgewogen. Auch in meinem eigenen Büro wurde diese Debatte wirklich intensiv geführt - meine Mitarbeiter sind allesamt selber sehr internetaffin; und ich weiß, dass es etwa meinem Webmaster äußerst schwer gefallen ist, meine letztendliche Zustimmung zu dem Gesetz zu akzeptieren. Sie haben mir eine weitere Mail geschrieben, in der Sie ankündigen, mich wegen meiner Zustimmung nicht (mehr?) zu wählen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber dass Sie mir dabei zugleich unterstellen, ich hätte mich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, ist schlichtweg falsch.Um dieses Thema hat sich ja vor allem in Internet eine große Diskussion entsponnen, die ich natürlich wahrgenommen und deren Argumente ich auch genau abgewogen habe.
Dabei möchte ich zwei Komplexe unterscheiden: Die inhaltliche Frage, ob solche Sperren sinnvoll sind. Und die Frage, wie die Debatte im Netz geführt wurde und wird. Über ersteres kann man sich streiten, letzteres empfand ich als hochgradig peinlich und kontraproduktiv.
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Warum diese "Sperren"?
Es gibt sicherlich keinen Streit darüber, dass der Missbrauch von Kindern und die Vermarktung dieses Missbrauchs in Bildern und Videos mit zu dem Abscheulichsten gehört, zu dem Menschen leider fähig sind. Und für mich steht es auch außer Frage, dass diesen Umtrieben mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln ein Ende bereitet werden muss. Auch die Dringlichkeit dieses Problems ist für mich offensichtlich. Der vor wenigen Tagen vorgestellte UNICEF-Report 2009 zum Thema sexuelle Ausbeutung zeichnete ebenso düsteres wie erschreckendes Bild. Demnach werden nach Schätzungen der Vereinten Nationen jährlich weltweit rund 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Sex gezwungen.
Dabei steht für uns natürlich die Verfolgung der Täter und der unmittelbare Schutz der Kinder auf Platz 1. Danach kommt das unmittelbare Abschalten der Server, auf denen Kinderpornographie gehostet wird (ebenso wie die Bekämpfung des Handels im Usenet, per P2P oder per CD/DVD etc). Das Prinzip "Löschen statt Verbergen" wird auch ausdrücklich im Gesetz klar gestellt. Das hätte im Übrigen gar nicht sein müssen, weil dieses Prinzip schon heutige eindeutig der Rechtslage entspricht. Es wäre eine strafbare Strafvereitelung im Amt, wenn die Sicherheitsbehörden von Kinderpornographie auf deutschen Server wüssten und nichts dagegen tun würden. Trotzdem haben wir es noch mal ins Gesetz geschrieben, damit es nun wirklich jedem klar wird. Im Gesetz heißt es jetzt:
"Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."
Da, wo man weder gegen die Täter noch gegen die Server unmittelbar vorgehen kann, muss es aber möglich sein, Webseiten zu sperren, die kinderpornographisches Material zeigen. Wir reden hier nach den uns vorliegenden Expertenmeinungen von 15 Millionen solcher Abbildungen im Netz, täglich kommen dabei 200 neue hinzu.
Grundsätzlich gebietet diese Sperrungen im Übrigen auch schon der Paragraph 184b Absatz IV des Strafgesetzbuches (StGB):
"Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."
Das hier zu schützende Rechtsgut ist die Menschenwürde der missbrauchten Kinder, die durch die öffentliche Zurschaustellung der Bilder ein zweites Mal zu Opfern werden, die stigmatisiert und traumatisiert werden. Der Bundesgerichtshof hat dies dahingehend präzisiert, dass der Benutzer grundsätzlich auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher seines PC-Systems den Besitz erlangt, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006; vgl. auch MüKo/Hörnle, § 184b Rn. 27). Mit der Sperrung einer solchen Seite wird also unmittelbar die Straftat des Sich-Verschaffens von kinderpornographischen Bildern erschwert oder verhindert.
Dies unterscheidet diesen Fall im Übrigen auch von dem der Sperrung einer Seite, die einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sie sich zu verschaffen. Schon alleine aus diesem Grund sind die Befürchtungen einer Ausweitung der Sperren auf andere Tatbestände meines Erachtens unbegründet. Eine Ausweitung würde weder durch den Bundestag kommen, noch wäre sie verfassungsrechtlich so einfach gangbar. Kinderpornographische Darstellungen sind etwas anderes als Killerspiele. Im Fall der Kinderpornographie geht es unmittelbar um die Verhinderung einer Straftat (das Sich-Verschaffen von kinderpornographischen Schriften). Das ist keine Zensur und erst recht keine verfassungsrechtlich ausgeschlossene Vorzensur.
Nun wird ja in den einschlägigen Blogs auch behauptet, es gäbe eigentlich gar keine Kinderpornographie im Internet - und erst recht keine Züge organisierter Kriminalität. Dabei beruft man sich auf die Stellungnahme eines Anwalts, der Menschen vertritt, die mit Kinderpronographie gehandelt haben (sollen). Dies entspricht aber nicht den Erkenntnissen unserer Experten. In der Anhörung vom 27. Mai 2009 benannte das Bundeskriminalamt neben nicht-kommerziellen Tauschbörsen kommerzielle kinderpornographische Webseiten als quantitative Schwerpunkte bei der Verbreitung von Kinderpornographie. Mit solchen Webseiten würden, so das Bundeskriminalamt, Millionengewinne erzielt. Das Bundeskriminalamt sieht deshalb die Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Seiten als zusätzliche flankierende Maßnahme zu den bereits genannten primären Maßnahmen der Bekämpfung der Kinderpornographie. Auch BITKOM bewertet die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet als eines der größten Probleme der Webkriminalität und redet von einem "kommerziellen Markt", der "Züge organisierter Kriminalität" in sich trägt. Dies unterstreicht auch die UNICEF. Und bei der Abwägung dieser Expertenmeinungen stimme auch ich dieser Einschätzung zu. Die
technische Sperrung kinderpornographischer Webseiten ist deshalb ein wichtiger Baustein - nicht mehr und nicht weniger - im Kampf gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.Natürlich ist mir bewusst, dass die Sperrung auf DNS-Ebene, die als Mindeststandard im Gesetz beschrieben wird, für den versierten Nutzer kein großes Hindernis darstellt bzw. ohne Zweifel Anleitungen zur Umgehung der Sperre schnell die Runde im Internet machen werden. Das alleine sehe ich jedoch nicht als Argument gegen ein solches Gesetz. Sondern als Antrieb, dass hier bessere, verfassungsrechtlich gangbare
Möglichkeiten gefunden und technisch realisiert werden. Ich bin mir sicher, wenn der Chaos Computer Club und andere Experten hier eine Idee haben, wird man sie im Ministerium mit offenen Ohren empfangen.Ich gehe davon aus, dass Sie die weiteren Details des nun verabschiedeten Gesetzes kennen. Für diejenigen, die das Gesetz nicht selber gelesen haben, sei noch einmal deutlich gemacht: Das Gesetz ist ein reines Präventionsgesetz. Die Befürchtung, durch eine Tiny-Url etc. auf eine solche Seite gelockt zu werden und dann in den Fokus der Strafbehörden zu gelangen ist also unbegründet. Ausdrücklich heißt es im Gesetz:
"Verkehrs- und Nutzungsdaten, die auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden." Des Weiteren wird es ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit geben, welches die Listen überwachen wird.
In dieser Fassung war das Gesetz für mich absolut zustimmungsfähig; und deshalb habe ich dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderponographie im Internet auch zugestimmt.
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Zur Art und Weise der Debatte im Netz
Lassen Sie mich noch ein paar Worte dazu sagen, wie diese Debatte im Netz geführt wird. Zunächst: Ich glaube, ich kann einige der Einwürfe und Ängste nachvollziehen. Für mich hat das Internet auch einen anderen Stellenwert als vielleicht für manchen älteren Kollegen. Und: Von dem Aufruf zu einer besseren Debattenfähigkeit nehme ich in diesem Fall auch meine eigene Partei nicht aus.
Was ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, ist, wie der aktive Teil der Internetgemeinde regelmäßig mit dem Hintern das wieder umstößt, was man sich vorne mit den Händen aufgebaut hat.
Was bleibt denn von den Debatten im Netz hängen - und zwar nicht erst aus dieser Diskussion? Der Vergleich mit China ist da noch der harmloseste. Es dominieren Stasi-Vergleiche oder gar Vergleiche mit dem 3. Reich. In jedem der einschlägigen Blogs liest man Phrasen wie "Totalüberwachung", "Stasi 2.0?" oder sogar "wie bei Goebbels". Aber ganz ehrlich: Slogans wie "Stasi 2.0" und "Zensursula" mögen lustige T-Shirt-Sprüche sein. Dahinter aber geht jedes Argument zu Grunde. In die gleiche Kategorie gehört im Übrigen auch eine Aktion wie das Hacken der Seite der Deutschen Kinderhilfe.
Und dazu gehören auch die vielen unterirdischen Unterstellungen. Wenn etwa der Chaos Computer Club, die "galaktische Vereinigung ohne feste Strukturen", heute Behauptungen aufstellt wie: "Die Strafverfolgungsbehörden könnten die Anbieter und Produzenten zwar effektiv verfolgen, tun es aber nicht", dann kann ich ganz ehrlich nur noch raten, ab und zu mal wieder frische Luft ins Zimmer zu lassen. Die permanent wiederholte Behauptung, die Ermittlungsbehörden würden gegen auf deutschen Servern gehostete Kinderpornographie nicht vorgehen, ist schlichtweg Humbug. Das war, ist und bleibt Strafvereitelung im Amt. Wer dahingehende Informationen hat, der soll bitte umgehend Anzeige erstatten. Aber unbelegte Vorwürfe in dieser Richtung sind reine Propaganda, die natürlich die Frage aufwerfen, wer hier eigentlich mit welchen Methoden arbeitet...
Lieber Herr Moss, sehen Sie mir diesen kleinen Ausbruch bitte nach; er ist nicht gegen Sie gerichtet. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Ich weiß, dass dieses Ziel uns alle eint, ob wir nun die Sperrung kinderpornographischer Internet-Seiten für richtig halten oder darin den Untergang des Abendlandes vermuten. Für dieses Ziel sollten wir zusammenarbeiten. Zum Wohle der Kinder.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristina Köhler, MdB
