Die schrecklichen Missbrauchsfälle, die oft erst Jahre später ans Licht kommen, zeigen: Nicht immer wachsen Kinder und Jugendliche in einer sicheren, von Vertrauen geprägten Umgebung auf. Daher muss der Schutz ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit höchste Priorität besitzen. Das von mir eingebrachte Bundeskinderschutzgesetz setzt hier neue Maßstäbe: Es verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen. Dabei werden alle relevanten Akteure unterstützt, die sich für das Wohlergehen der jungen Menschen einsetzen – von der Jugendhilfe über das Gesundheitssystem bis zum Familiengericht. Gleichermaßen werden Präventions- und Interventionsmaßnahmen verbessert, damit Risiken frühzeitig erkannt und abgewehrt werden können.
Um den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland darüber hinaus wirksam zu verbessern, habe ich als Bundesjugendministerin weitere Prozesse angestoßen: So hat mein Haus den Aktionsplan 2011 erarbeitet, mit dem erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form sexueller Gewalt und Ausbeutung vorliegt. Auch der 2010 gegründete Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Seine Ergebnisse finden Eingang in verschiedene Handlungsempfehlungen und Gesetzesvorhaben. Zudem unterstütze ich die Kinder- und Jugendhilfe, welche Heranwachsende in besonders schwierigen Situationen berät und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zur Seite steht. Dadurch knüpfen wir ein starkes Netz, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung oder Misshandlung zu schützen. Einen Überblick zu den Maßnahmen im Kinder- und Jugenschutz finden Sie hier.
Kindesmisshandlungen oder -vernachlässigungen soll in Zukunft noch wirksamer vorgebeugt werden. "Kinder müssen von Anfang an geschützt werden", sagte die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete und Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder. "Dabei nehmen Familienhebammen eine Schlüsselrolle ein. Sie begleiten Familien im ersten Lebensjahr des Kindes, wenn sich abzeichnet, dass die Eltern mit dem Neugeborenen überfordert sind und von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen würden."
Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Es wird durch Maßnahmen der Prävention und Intervention den Schutz von Kindern umfassend und wirksam verbessern. Bundesjugendministerin Kristina Schröder erläuterte das von ihr vorgelegte Gesetz im Bundestag.
Um Vernachlässigung und Missbrauch von Kleinkindern vorzubeugen, haben Bund, Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren wichtige Präventionsprojekte entwickelt. Die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder informierte sich jetzt im Gesundheitsamt Wiesbaden über das städtische Projekt FRANKA (Frühe Anleitung durch Kinderkrankenschwestern, Hebammen und Ärztinnen).
In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitung der CDU Wiesbaden hat Kristina Schröder einen Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz veröffentlicht.
In Wiesbaden leben rund 10.000 Kinder mit ihren Familien von Sozialleistungen und gelten als arm oder von Armut bedroht. Das hat der aktuelle Sozialbericht der Stadt ergeben. "Aber nicht die materielle Armut, sondern die Bildungsarmut ist die schlimmste Form der Kinderarmut", sagte Dr. Kristina Schröder, CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundesfamilienministerin, in ihrer Rede auf dem Bundesparteitag der CDU in Karlsruhe. Sie stellte dort den Leitantrag des CDU-Bundesvorstands "Faire Chancen - ...