Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Familienministerium vertritt die Interessen und Belange von Familien und Eltern, von Frauen, älteren Menschen sowie von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung. Zu den Themengebieten informiert es und fördert zahlreiche Projekte und Initiativen. Zudem ist es Ansprechpartner in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des ehrenamtlichen Engagements sowie der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Das Ministerium ist auch die Interessenvertretung und die Organisationsstelle für den Zivildienst. Die Ziele des Ministeriums sind unter anderem der Zusammenhalt der gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland und die Bewältigung der demografischen Entwicklung in Deutschland.

Aufgabenbereiche

Das Bundesministerium betreut folgende Aufgabenbereiche innerhalb der Regierung:

  • Familie

    • Gestaltung von wirksamer Familienförderung, Erfassung von systematisch ausgewählten familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen und Durchführung von Wirkungsanalysen
    • Verbesserung von systematisch erfassten Kenntnissen über das Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik
    • Schaffung von besseren Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere auch für Alleinerziehende
    • Entwickelung von zivilgesellschaftlichen Kooperationen für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie
    • Verwirklichung von wirksamen Konzepten zur Reduzierung von Kinderarmut
    • Entwickelung quantitativer und qualitativer Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen
    • Förderung von Trägern der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und Unterstützung von Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
  • Ältere Menschen

    • Verankerung realistischer Altersbilder sowie einem neuen Leitbild des aktiven Alters
    • Stärkung der Rolle und der Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher
    • Unterstützung von älteren Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen
    • Initiierung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels
    • Förderung von Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen
    • Verhandelt Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union
    • Unterstützung der internationalen, europäischen und bilateralen Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren
    • Unterstützung der bundesweiten Verankerung der neuen Engagementform "Freiwilligendienste aller Generationen"
    • Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
    • Initiierung von Modellprojekten zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter
    • Trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung
  • Gleichstellung

    • Erarbeitung von Bundesgesetzen zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren
    • Entwicklung von Programmen und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund
    • Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten sowie Veröffentlichung der Ergebnisse und Unterstützung von deren Umsetzung in der Fläche
    • Förderung und Unterstützung der Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich
    • Leitung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel"
    • Verhandlungspartner für Gleichstellungsthemen und -initiativen in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen
    • Bereitstellung von Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen und Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Kinder und Jugend

    • Fokussierung vom Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege und Unterstützung der Länder und Kommunen mit vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bis 2013
    • Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 und Beteiligung an den Betriebskosten ab 2014 mit jährlich 700 Millionen Euro
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und Bekämpfung sexueller Gewalt und Kinderpornografie insbesondere auch in den Neuen Medien
    • Förderung des Miteinanders und des Austauschs der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser wurden 500 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird
    • Veranwortet das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Jugendschutzgesetz
    • Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe
    • Unterstützung und Förderung von überregionalen und bundeszentralen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen
    • Förderung von benachteiligten jungen Menschen und jungen Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen
    • Weiterentwicklung der europäischen Jugendprogramme und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit
    • Beauftragung von unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte
  • Zivildienst

    • Bereitstellung eines direkten Ansprechpartner für alle am Zivildienst Beteiligten durch den Bundesbeauftragten für den Zivildienst, insbesondere für die mehr als 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr
    • Ausübung der Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für den Zivildienst, dem die Annerkennung, Heranziehung und Betreuung der Dienstpflichtigen ebenso obliegt wie die Anerkennung und Aufsicht über die Dienststellen, in denen der Zivildienst abgeleistet wird
    • Zusammenarbeit mit der Bundesebene der Trägerverbände des Zivildienstes, insbesondere mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
    • Betreuung der Gesetzgebung zur Kriegsdienstverweigerung und zur Durchführung des Zivildienstes
    • Entwicklung eigener Forschungsprojekte und im Rahmen von Modellprojekten die Strukturen, in denen der Zivildienst als Lerndienst bundesweit durchgeführt wird und Beteiligung an der Entwicklung von Strukturen im Bereich der Freiwilligendienste, insbesondere des Anderen Dienstes im Ausland.
  • Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege

    • Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
    • Anerkunng von bürgerschaftlichem Engagement mit der Initiative "ZivilEngagement: Miteinander-Füreinander" und Stärkung sowie Förderung passgenauer Angebote
    • Verantwortlich für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
    • Überprüfung und Bewertung vom Entwicklungsstand des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts
    • Initiierung und Koordination von Projekten sowie Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte
    • Förderung der Arbeit von Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene

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