24.04.2009 | Reden / Stellungnahmen

Bundestagsrede von Kristina Köhler zur Volkszählung 2011

In ihrer Bundestagsrede zum Zensus 2011-Gesetz, welches die kommende Volkszählung regelt, bedankte sich Dr. Kristina Köhler bei allen Beteiligten. Sie führte aus, warum Sie sich dabei (erfolgreich) für die zusätzliche Aufnahme der Merkmale Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit eingesetzt hatte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben heute einen Gesetzesentwurf vor uns liegen, der das gemeinsame Ergebnis einer ebenso mühevollen wie konstruktiven Arbeit von allen Seiten ist. Mit dieser Arbeit haben wir uns ein Vermittlungsverfahren erspart. Deshalb möchte ich zu Beginn meiner Rede auch zunächst allen Beteiligten danken. Und zwar insbesondere dem Bundesinnenministerium, den Vertretern der Länder, und vor allem natürlich auch meinem Kollegen von der SPD, Maik Reichel. Lieber Maik Reichel, wenn die Zusammenarbeit immer so gut wäre wie in diesem Fall, dann könnte ich die Große Koalition richtig in mein Herz schließen.

Zugleich geht mein Dank an das Statistische Bundesamt in meinem Wahlkreis Wiesbaden, an die statistischen Landesämter und an die Zensuskommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Gert G. Wagner. Seit Jahren arbeiten Sie daran, dass wir 2011 ein völlig neues Kapitel der Volkszählungen in Deutschland aufschlagen können. Sie leisten echte Pionierarbeit und sind dabei akribisch und innovativ zugleich. Dank Ihnen werden wir 2011 wohl den weltweit modernsten registergestützten Zensus erleben.

Meine Damen und Herren, es gibt einen schönen Satz: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität“. Und genau darum geht es im Zensus 2011. Um die Betrachtung der Realität.

Zur Zeit kennen wir die demographische Realität in Deutschland nicht. Wir wissen zwar genau, wie viele Rindviecher wir haben – zum Stichtag 3. November 2008: genau 12.987.543 - aber wir haben keine Ahnung, wie viele Einwohner. Unsere ‚aktuellen’ Daten basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der Volkszählungen von 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der ehemaligen DDR. Es ist wahrscheinlich, dass sich beim Zensus 2011 zeigen wird, dass wir mindestens 1,3 Millionen weniger Einwohner in Deutschland haben, als errechnet. Schon beim Zensus 1987 in der alten Bundesrepublik Deutschland mussten wir unsere Bevölkerungszahlen deutlich korrigieren. Nur bei der letzten Volkszählung in der DDR 1981, da mussten die Bevölkerungszahlen nur um 0,2% korrigiert werden, es gab also kaum Auswanderung oder Zuwanderung. Ob die Kollegen von der Linken dies auch als eine „bewundernswerte Errungenschaft“ der DDR verbuchen, würde mich interessieren.

Für unsere politischen und wirtschaftlichen Planungen, ebenso für die wissenschaftliche Forschung brauchen wir aber verlässliche Daten. Nicht nur darüber, wie viele Menschen in Deutschland wo leben. Sondern ebenso darüber, welche Bildungsabschlüsse diese Menschen haben oder welchen Beruf sie ausüben.

Dabei betreten wir mit der Volkszählung 2011 methodisches Neuland. Es wird keine Vollerhebung geben, bei der jeder Einwohner befragt wird. Sondern wir legen die wichtigsten Register – die Einwohnermelderegister, die Register der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlichen Hand – übereinander. Wir wissen aber, dass diese Register nicht fehlerfrei sind – gerade in großen Städten gibt es z. B. viele Karteileichen, also Personen, die sich nicht abgemeldet haben, obwohl sie umgezogen sind.

Daher werden wir zusätzlich maximal 10% der Bevölkerung befragen. Mit den Ergebnissen dieser Befragung werden zum einen die Fehler der Melderegister korrigiert – Statistiker können so etwas!

Zum anderen werden weitere Merkmale erhoben, die wir aus den Registern nicht gewinnen können, z. B. Daten zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit.

Mit diesem hochmodernen Verfahren wollen wir drei Dinge erreichen:

1. Wir wollen Geld sparen. Der registergestützte Zensus ist nur etwa halb so teuer wie eine Vollerhebung.

2. Wir wollen die Bevölkerung so wenig wie möglich belasten – rund 90% werden 2011 nicht befragt werden.

3. Wir wollen aber auch genau so gute Daten erhalten wie bei einer Vollerhebung. Daher schreibt der Bundestag heute fest, dass der Fehler dieser Erhebung bei maximal einem Prozent liegen darf. Die Daten müssen also zu 99% korrekt sein. Eine höhere Genauigkeit hat man in der Vergangenheit auch bei traditionellen Volkszählungen nicht erreicht.

Gelegentlich wird ja behauptet, wir bräuchten keine Volkszählung, wir hätten ja den Mikrozensus. In der Tat werden jedes Jahr ein Prozent der Bevölkerung im Mikrozensus befragt. Aber der Mikrozensus kann den Zensus nicht ersetzen. Denn sowohl für die Ziehung als auch für die Hochrechnung der Stichprobe des Mikrozensus muss die Grundgesamtheit bekannt sein. Aber unser Wissen über die Grundgesamtheit basiert immer noch auf den alten Zahlen von 1981 und 1987. Daher brauchen wir mit dem Zensus 2011 endlich wieder aktuelle Zahlen über die Grundgesamtheit, damit auch der Mikrozensus wieder exaktere Ergebnisse liefert.

Meine Damen und Herren, wenn der Deutsche Bundestag heute dieses Gesetz beschließt, dann hat er es an einigen entscheidenden Stellen verändert. Denn, wie gesagt, mit dem Zensus wollen wir die Realität in Deutschland betrachten. Und zu dieser Realität gehört auch, dass wir ein Land sind, in dem Menschen mit unterschiedlichen Religionen und kulturellen Hintergründen zusammenleben.

Daher haben wir Abgeordnete uns dafür eingesetzt, dass zwei weitere Merkmale in den Zensus aufgenommen werden. Damit gehen wir über den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hinaus, der sich dabei an den Vorschlägen der EU orientiert hatte. In den Beratungen wurde dem gegenüber ein Konsens darüber erzielt, dass auch die Erfassung des Migrationshintergrundes und der Religionszugehörigkeit in der Haushaltsstichprobe zum Zensus 2011 unabdingbar insbesondere für die weiteren integrationspolitischen Planungen sind.

Bei der Frage nach dem Migrationshintergrund werden dabei auch Angaben zum Herkunftsland der Eltern erfasst, so dass erstmals ein realistisches Bild auch von Migranten der zweiten Generation möglich sein wird. Bisher muss die Migrationspolitik hier ziemlich im Dunkeln operieren. Bund, Länder und Gemeinden haben im Nationalen Integrationsplan zu Recht darauf hingewiesen, dass statistische Daten bisher in der Regel nur zwischen Deutschen und Ausländern unterscheiden. Für die Erfassung von Integrationsprozessen ist dies wenig aussagekräftig.

Außerdem werden wir die Religionszugehörigkeit der Befragten erheben. Seit 1871 erheben wir dieses Merkmal in Deutschland, und es wäre meines Erachtens ein großer Fehler, dies nicht auch 2011 zu tun. Wir können die gesellschaftliche Realität eines Landes nicht beschreiben, wenn wir die religiöse Realität nicht kennen. Daher haben sich auch sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche in Deutschland, als auch z. B. muslimische Glaubensvertreter eindrücklich für dieses Merkmal ausgesprochen.

Meine Damen und Herren, das Zensus-Gesetz orientiert sich streng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seines Volkszählungsurteils vom Dezember 1983.

1. Dies beginnt schon damit, dass das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil vom Gesetzgeber forderte, dass wir uns vor einer künftigen Volkszählung mit dem jeweiligen Stand der statistischen Methodendiskussion auseinandersetzen. Dies wurde gemacht und aus dieser Diskussion wurde die nun vorliegende Methode des registergestützten Zensus entwickelt.

2. Wir haben im Gesetz auch ganz klar unterschieden zwischen Erhebungsmerkmalen, die dauerhaft für die statistische Auswertung zur Verfügung stehen werden, und Hilfsmerkmalen, die nur für die Durchführung des Zensus genutzt werden dürfen und anschließend gelöscht werden müssen. Darunter sind Hilfsmerkmale wie „Adresse“, die eigentlich für die Kommunen als richtige Erhebungsmerkmale außerordentlich wichtig gewesen wären. Dem steht jedoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entgegen. Denn unsere Vorgabe heißt, dass die Daten frühzeitig zu anonymisieren sind und dass Vorkehrungen gegen eine Wiederherstellung des Personenbezugs getroffen werden.

3. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, wird es auch keinen Rückfluss der Daten in die Melderegister geben. Dies wäre ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

4. Auch beim Thema Religionszugehörigkeit orientieren wir uns eng am Volkszählungsurteil. Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dürfen wir demnach diese Frage für eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung stellen. Das betrifft etwa die Katholische oder die Evangelische Kirche. Da es verfassungsrechtlich sehr umstritten ist, ob man dies auch bei Religionsgemeinschaften darf, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind, werden diese Angaben freiwillig sein.

Liebe Kollegen,

Deutschland braucht endlich wieder einen Zensus. Schon im Jahr 2000 hätten wir aktuelle Daten eigentlich dringend benötigt. Ich danke allen Beteiligten, dass wir dies nun gemeinsam heute auf den Weg bringen.

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