20.03.2003 | Reden / Stellungnahmen

Rede im Plenum

Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Einführung des Zwangspfands auf Getränkeverpackungen zum 1. Januar war ein klassischer Fehlstart:

  • Eine unausgegorene Pfandregelung ohne jede Logik
  • Händler, die darauf nicht vorbereitet waren
  • Verwirrte Kunden, die sich in jedem Supermarkt und an jedem Kiosk mit anderen Regeln für die Rückgabe ihrer Dosen konfrontiert sahen

Chaotischer geht es wirklich nicht.

Statt zuerst eine praktikable Lösung mit allen Beteiligten zu erarbeiten und das Zwangspfand auf Getränkeverpackungen dann einzuführen, hat Herr Trittin den umgekehrten Weg vorgezogen - frei nach dem Motto: Erst handeln, denken können wir später immer noch!

Der Antrag der FDP "sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkeverpackungen" greift einige der Argumente auf, die auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die seit 1. Januar geltende Pfandregelung vorgebracht hat:

  • Wir kritisieren wie die FDP, dass das Pfand derzeit nicht nach der Ökobilanz der Verpackung erhoben wird, sondern an die Mehrwegquote gekoppelt ist. Das ist ökologisch sinnlos, denn der Umwelt ist es reichlich egal, ob in einer Dose Eistee mit oder ohne Kohlensäure ist.
  • Wir kritisieren, dass mit der Einführung des Zwangspfand nicht bis zur Novellierung der Verpackungsverordnung gewartet wurde. Unnötige Probleme und Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher hätten vermieden werden können.
  • Wie die FDP halten wir es für möglich, das Problem der Landschaftsvermüllung auch anders - und besser! - zu lösen: Ich denke dabei beispielsweise an das Frankfurter Modell, das vor kurzem auch in Wiesbaden eingeführt wurde: Egal ob es Zigarettenschachteln oder Einwegflaschen sind, die im Gebüsch landen - wer bei dieser Art der Entsorgung erwischt wird, zahlt!
  • Der Forderung der FDP nach einer ökologisch sinnvollen und ökonomisch effizienten Erhebung des Zwangspfands schließen wir uns an.

In diesen Tagen wurde jedoch zwischen Bund und Ländern eine Einigung über die Eckpunkte einer Novelle der Verpackungsordnung erzielt. Darin findet die zentrale Forderung von FDP und Union Berücksichtigung, das Pfand konsequent nur auf Verpackungen mit negativer Ökobilanz zu erheben.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Einigung grundsätzlich.

Ein Kompromiss ist nun also gefunden, nun liegt es an Ihnen, Herr Minister Trittin, eine entsprechende Novelle auszuarbeiten.

Dabei muss aber einiges beachtet werden: So sehr wir die Ankündigung begrüßen, die Pfandpflicht künftig allein an die Ökobilanz der Verpackungen zu knüpfen - bitte, Herr Minister Trittin, ersparen Sie uns eine bürokratisch aufgeblähte Regelung, die für die Beurteilung der Ökobilanz neuer Verpackungen langwierige Entscheidungsprozesse im Parlament notwendig macht! Wir wollen doch hier in den nächsten Jahren nicht immer wieder über Bierdosen und Eistee reden. Deutschland hat wirklich dringendere Probleme!

Wir fordern Sie deshalb auf, eine Innovationsklausel in der Verpackungsverordnung aufzunehmen, sodass der Bundestag sich nicht immer wieder mit der Frage befassen muss, ob eine neue Verpackung ökologisch vorteilhaft ist oder nicht.

Wir fordern Sie auf, mit der Innovationsklausel verbindliche Kriterien festlegen, unter denen eine Freistellung von der Pfandpflicht möglich ist. Wenn sich eine
Verpackung als ökologisch vorteilhaft erweist, könnte sie so ohne bürokratischen Aufwand von der Pfandpflicht befreit werden.

So stellen wir sicher, dass die Verpackungsverordnung sich automatisch dem technischen Fortschritt in der Verpackungsindustrie anpasst und nicht nach jeder Innovation der Verpackungsindustrie der Gang durch alle politischen Entscheidungsgremien ansteht. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Ökobilanzen von Capri-Sonne-Packs zu debattieren! Wenn wir Ziele und Kriterien bestimmen und die Rahmenbedingungen ent-sprechend gestalten, müssen wir nicht auch noch bei jeder Veränderung in der Praxis mitreden!

Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit der Entbürokratisierung, dann sollten Sie dort, wo es noch möglich ist, zu viel Bürokratie von Anfang an vermeiden.

Soviel zur Innovationsklausel.

Die Einigung zur Novelle der Verpackungsverordnung sieht außerdem vor, als Mindestanteil ökologisch vorteilhafter Verpackungen eine verbindliche Quote von 80% festzuschreiben.

Diese 80% sind sinnvoll als ökologische Zielvorgabe, an der Politik und Wirtschaft sich orientieren können. Das Unterschreiten dieser Quote darf allerdings keine Sanktionen nach sich ziehen. Denn dann wären wir wieder bei einer ökologisch unsinnigen Quotenregelung, von der wir doch gerade weg wollen. 80% als Orientierung - das ist in Ordnung. Als staatlich verordnete und mit Sanktionen belegte Quote werden wir diese 80% jedoch nicht akzeptieren, weil wir der Meinung sind, dass es ausreicht, wenn wir die Rahmenbedingungen zugunsten ökologisch vorteilhafter Verpackungen verändern.

Herr Minister Trittin,
zeigen Sie uns mit der Novelle der Verpackungsverordnung, dass die Bundesregierung es ernst meint mit dem Bürokratieabbau! Berücksichtigen Sie unsere Forderungen bei der Gestaltung der Innovationsklausel und stellen Sie sicher, dass Evaluierung und Anpassung der Regelung nicht alle Jahre wieder den Bundestag beschäftigen müssen.
Dann können Sie mit der Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion rechnen!

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