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Zensus 2011-Gesetz im Bundestag // Köhler: Volkszählung 2011 mit Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund
Anlässlich des heute im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung zu beschließenden Gesetzes zur Durchführung einer Volkszählung im Jahr 2011 (Zensus 2011-Gesetz), erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Kristina Köhler, MdB:
Vermittlungsverfahren wurde verhindert
„Das nun vorlegende Gesetz ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und äußerst konstruktiver Fachgespräche zwischen den zuständigen Bundestagsabgeordneten – dem Kollegen Maik Reichel (SPD) und mir –, dem Bundesinnenministerium und den Vertretern der Länder. Es ist uns damit gelungen, einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen, der ein Vermittlungsverfahren unnötig macht. Ein solches Verfahren hätte das Gesetzesvorhaben auf Grund der engen Terminplanung bis zur Bundestagswahl unmittelbar gefährdet. Stattdessen wird der Bundesrat nun dem Gesetz in seiner Beratung am 15. Mai 2009 zustimmen.
Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit
Das Gesetz enthält nun zwei weitere Merkmale, die über den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hinausgehen, welches sich dabei an den Vorschlägen der EU orientiert hatte. In den Beratungen wurde dem gegenüber ein Konsens darüber erzielt, dass auch die Erfassung des Migrationshintergrundes und der Religionszugehörigkeit in der Haushaltsstichprobe zum Zensus 2011 unabdingbar insbesondere für die weiteren integrationspolitischen Planungen sind.
Bei der Frage des Migrationshintergrundes werden dabei auch Angaben zum Herkunftsland der Eltern erfasst, so dass erstmals ein realistisches Bild auch von Migranten der 2. Generation möglich sein wird. Bisher muss die Migrationspolitik hier ziemlich im Dunkeln operieren. Bund, Länder und Gemeinden haben im Nationalen Integrationsplan zu Recht darauf hingewiesen, dass statistische Daten bisher in der Regel nur zwischen Deutschen und Ausländern unterscheiden. Für die Erfassung von Integrationsprozessen ist dies wenig aussagekräftig.
Die Frage der Religionszugehörigkeit wird in zwei Fragen aufgeteilt werden. Zum einen die verpflichtende Auskunft nach der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgsesellschaft wie der katholischen oder der evangelischen Kirche; zum anderen die freiwillige Auskunft nach dem Bekenntnis zu einer anderen Religion oder Glaubensrichtung wie dem sunnitischen Islam oder dem Buddhismus. Bei diesen Religionen gibt es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken an einer verpflichtenden Angabe, weil diese nicht den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft haben.
Notwendigkeit und Methode des Zensus 2011
Wir brauchen diesen Zensus. In Deutschland wissen wir zwar genau, wie viele Rindviecher wir haben (Stichtag 3. November 2008: 12.987.543) – aber wir haben keine Ahnung, wie viele Einwohner. Unsere ‚aktuellen’ Daten basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der Volkszählungen von 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der ehemaligen DDR. So müssen wir inzwischen etwa davon ausgehen, dass wir mindestens 1,3 Millionen weniger Einwohner haben, als errechnet. Zugleich weist auch das Ausländerzentralregister 600.000 weniger Ausländerinnen und Ausländer auf als die offizielle Bevölkerungsfortschreibung.
Genaue Daten sind aber die Grundlage für seriöse politische und wirtschaftliche Planungen, ebenso wie für die wissenschaftliche Forschung. Wie viele Kindergartenplätze eine Gemeinde braucht, wie viele Schulen und Altenheime, welcher Integrationsbedarf besteht - alles Fragen, die sich nur auf der Basis verlässlicher Bevölkerungsdaten beantworten lassen. Gleiches gilt für die Einteilung von Bundestagswahlkreisen oder für den Finanzausgleich zwischen den Ländern.
Die Volkszählung 2011 wird keine Vollbefragung. Wir werden nicht, wie es 1987 war, jeden Einwohner nach seinen Angaben fragen. Stattdessen werden zuallererst die bereits in Registern vorhandenen Daten mittels moderner IT-Technik ausgewertet, vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich werden Informationen über die Gebäude und Wohnungen, die nicht flächendeckend durch die Verwaltung erfasst sind, per Post bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben.
Diese so gewonnen Daten werden mit den in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis erhobenen Daten abgeglichen. Dabei handelt es sich um Fragen insbesondere zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit. Diese werden aber nur bei einem kleinen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner in Form repräsentativer Stichproben erhoben. Geplant ist dabei, rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung in diese ergänzende Befragung einzubeziehen, um verlässliche Zensusergebnisse mit hoher Qualität sicherzustellen.
Dieses hochmoderne Verfahren, welches auf technischer Seite insbesondere vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeinsam mit den Landesämtern entwickelt wurde, zielt also darauf ab, einerseits kosteneffizient vorzugehen und die zensusbedingte Belastung für alle Bürger möglichst gering zu halten, andererseits die Genauigkeit einer Vollerhebung zu erreichen.
Und der Mikrozensus?
Um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: Der jährliche Mikrozensus kann den Zensus nicht ersetzen. Denn sowohl für die Ziehung als auch für die Hochrechnung der Stichprobe des Mikrozensus muss die Grundgesamtheit bekannt sein. Diese Grundgesamtheit wird jedoch gerade durch den Zensus 2011 erhoben.








Karin Lüdecke
Zum Zensus:
Den Migrationshintergrund erfragen ist noch verständlich, wozu aber die Religionszugehörigkeit (rechtliche). Zugehörigkeit zu anderen öffentlich rechtlichen Organisationen und Parteie n wird doch wohl hoffentlich nicht auch noch erfragt.
Lasst die Kirche im Dorf.
am 29.07.2009 geschrieben