Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Wiesbaden ist erste Kommune mit Familienpflegezeit

· Wahlkreis Wiesbaden · Familienpflegezeit

Die rund 4.700 Mitarbeiter der Wiesbadener Verwaltung können seit dem 1. Januar 2012 die Regelungen der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, wenn sie einen Angehörigen pflegen. "Wiesbaden ist damit wieder einmal richtungsweisend, weil es als erste Kommune in Deutschland die Familienpflegezeit eingeführt hat und damit ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf setzt", sagt die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete und Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder. "Wir können stolz sein auf die Vorreiterrolle unserer Stadt." "Nicht nur die Stadt, auch mehrere Wiesbadener Unternehmen wie InfraServ, Wiesbadener Volksbank, CSC, Dow Corning, Mitsubishi Polyesterfilm, Holtz GmbH oder Lotto Hessen haben mir positive Rückmeldungen zur Familienpflegezeit gegeben", so Schröder. Sie ist überzeugt, dass es für Unternehmen günstiger sei, die Familienpflegezeit anzubieten, als erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter gehen lassen zu müssen.

Das von Schröder durchgesetzte Gesetz zur Familienpflegezeit ermöglicht pflegenden Angehörigen, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre ohne einen allzu großen Einkommensverzicht zu reduzieren.

Die Regelungen der Familienpflegezeit im Detail

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen dazu eine Vereinbarung ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohns ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer für die Pflege eines Angehörigen für höchstens sechs Monate freistellen lassen - ohne Lohnfortzahlung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.familien-pflege-zeit.de

Seminare für pflegende Angehörige

In Wiesbaden werden pflegende Berufstätige auch durch die Kompetenztrainings Pflege unterstützt. Die seit einem Jahr stattfinden Seminare stoßen auf große Resonanz. Träger sind das Bündnis für Familie Wiesbaden sowie Wiesbadener Unternehmen und Institutionen. Das Training unterstützt die Teilnehmer bei Fragen zur Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit sowie der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

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