Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Vom Bürokratiemonster zur EU-Kröte

· Wahlkreis Wiesbaden

"Dank der CDU/CSU - Fraktion ist aus dem 'Bürokratiemonster Antidiskriminierungsgesetz' eine akzeptable Version geworden. Zwar ist das immer noch kein gutes Gesetz, aber diese Kröte haben wir nun mal zu schlucken, da wir die EU - Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen", sagt Kristina Köhler.

Die Wiesbadener Abgeordnete hatte in den letzten Wochen wiederholt schwere Einwände gegen den bisherigen Entwurf des AGG formuliert. Dieser Entwurf der Koalition, der weit über die EU-Vorgaben hinausging, hätte die Vertragsfreiheit in Deutschland in noch nie gekanntem Maß eingeschränkt, so Kristina Köhler.
Nun ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in zähen Verhandlungen mit der SPD wesentlich geändert worden. Mit den Änderungen wurde den Bedenken von Kristina Köhler und der CDU/CSU-Fraktion umfangreich Rechnung getragen. "Vollkommen überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben konnten glücklicherweise verhindert werden", freut sich Köhler.

Folgende Punkte hat die CDU/CSU erreicht:

  • Bei Vermietungen findet das AGG keine Anwendung, wenn der Vermieter weniger als 50 Wohnungen besitzt. "Für die Vertragsfreiheit ist es ein Triumph, dass sich der private Vermieter jetzt wieder aussuchen kann, an wen er seine Wohnungen vermietet. Es kann ja auch nicht sein, dass der Staat hier diktiert, ob man sein Eigentum an einen stadtbekannten Rechts- oder Linksextremisten vermieten muß", so Köhler.
  • Ein weiterer Durchbruch ist die Änderung der Beweislastregelung. Reichte bisher die Glaubhaftmachung einer Benachteiligung, so muss jetzt der Anspruchsteller seine Benachteiligung beweisen. Weiter können Schadensersatzansprüche nur innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden, statt bisher drei Monate.
  • Weiter soll das ursprünglich geplante Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften deutlich beschränkt werden. Damit können Gewerkschaften bei einer angenommenen Diskriminierung nicht eigenständig, also auch gegen den Willen des Arbeitnehmers, klagen. Für kleinere Betriebe gibt es gar kein Klagerecht von Gewerkschaften und Betriebsräten mehr.
  • Außerdem wird der gesamte Bereich des Kündigungsschutzes vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen - es finden lediglich die bestehenden Kündigungsschutzgesetze Anwendung.
  • Als einen weiteren Durchbruch sieht es Köhler an, dass das Merkmal "Weltanschauung" nicht mehr unter zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz fällt: "Dieses Merkmal ist kaum einzugrenzen und hätte sämtliche obskuren Vereinigungen Tür und Tor geöffnet. Hier ist die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wichtiger."

Köhler ist mit den abgerungenen Änderungen zufrieden. "Ich hatte ernstlich in Erwägung gezogen, erstmalig gegen meine Fraktion zu stimmen, weil ich eine über die 1 zu 1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehende Einschränkung der Freiheit nicht verantworten wollte. Nach den entscheidenden Änderungen des AGG kann ich jetzt mit gutem Gewissen zustimmen", sagt Köhler.

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