Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktuelles
Vereinsvorstände von Haftung entlastet // Dr. Kristina Köhler begrüßt Erleichterungen für Vereine und Stiftungen

· Wahlkreis Wiesbaden · Ehrenamt und Vereinslandschaft

In Wiesbaden gibt es über 600 gemeinnützige Vereine und Stiftungen. In ihnen engagieren sich zahlreiche Mitglieder in den Vorständen und anderen leitenden Funktionen, bringen einen großen Teil ihrer Freizeit und Energie ein und übernehmen viel Verantwortung für die Mitglieder und Abläufe im Verein. „Bisher galten dabei weit reichende Haftungsregelungen für Vorstandsmitglieder in Vereinen und Stiftungen. Die haben Viele abgeschreckt, verantwortliche Positionen zu übernehmen. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, mit dem eine zivilrechtliche Haftungsbegrenzung eingeführt wird“, sagt die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Dr. Kristina Köhler (CDU). Denn: Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiere, dürfe nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein, so Köhler. Vereinsvorstände haften für ihre Vorstandstätigkeit künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und nicht mehr wie bislang auch für leichte Fahrlässigkeit. Von der beschränkten Haftung profitieren auch ehrenamtliche Vorstände, die eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von höchstens 500 Euro pro Jahr erhalten sowie Vorstände von gemeinnützigen Stiftungen.

Die vorgesehene Haftungsbeschränkung dürfe allerdings nicht zu Lasten unbeteiligter Dritter gehen, so Köhler. Schädigt das Vorstandsmitglied nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, wird die Haftung gegenüber dem Dritten nicht beschränkt. "In diesem Fall ist das Vorstandsmitglied jedoch vom Verein von der Haftung gegenüber Dritten freizustellen, sofern es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat", so Köhler.

Weniger Bürokratie für Vereine beschlossen

Der Bundestag hat außerdem ein Gesetz verabschiedet, mit dem künftig Anmeldungen oder Änderungen im Vereinsregister auch elektronisch möglich werden. "Viele Vereinsregister werden in den Ländern bereits elektronisch geführt. Jetzt haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass Meldungen zum Vereinsregister neben der Papierform auch elektronisch erfolgen können“, erklärt Köhler.

Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält das Gesetz weitere registerrechtliche Änderungen, die Anmeldungen und Eintragungen erleichtern und den Informationswert des Vereinsregisters erhöhen. Über die am 02.07.2009 im Bundestag beschlossenen Gesetze muss noch im Bundesrat entschieden werden. Er wird sich mit den beiden Gesetzen voraussichtlich im September befassen.

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