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Verbot des Neonazi-Schulungszentrums und Vereins "Collegium Humanum" prüfen
Am 6. März 2008 beriet der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Grünen zur Prüfung eines Verbotes des rechtsextremen Vereins "Collegium Humanum". In Ihrer Rede unterstrich die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU Kristina Köhler, dass die Prüfung eines Vereinsverbotes richtig und notwendig sei. Sie verwies aber auch auf inhaltliche Schwächen im Antrag der Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Zweifel, dass Vereine, die sich zum Sammelbecken organisierter Holocaustleugner entwickelt haben oder von Anfang an darauf ausgerichtet waren, keinen Platz in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft beanspruchen können. Insofern begrüßen wir das Anliegen des vorliegenden Antrages ausdrücklich.
Denn, meine Damen und Herren, mit wem haben wir es hier zu tun?
Das "Collegium Humanum" ist nach Ansicht aller Experten nichts anderes als ein Sammelbecken organisierter Holocaustleugner. Seine Vereinsliegenschaften dienen Revisionisten und Neonazis als Anlaufpunkt. Die aggressive Propagierung der Holocaustleugnung erfolgt in Seminaren, sonstigen Veranstaltungen und Publikationen nicht nur in Nordrhein-Westfalen sondern auch in anderen Bundesländern. Vertreter des Collegiums reisten auf die so genannte "Holocaust-Konferenz" im Iran, und sprechen in einer ihrer Publikation allen Ernstes von der "Lösung der Judenfrage". Das ist nicht nur widerlich, sondern ohne jeden Zweifel weit Jenseits dessen, was unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft ertragen kann und ertragen muss.
Das Collegium Humanum ist jedoch nicht alleine. Es ist eng verflochten mit dem "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten". Dieser Verein dient, und das sagt schon sein Namen, keinem anderen Zweck als der Verwirklichung des Straftatbestandes der Volksverhetzung.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage, dass wir das Anliegen der Grünen teilen, dann heißt das leider auch, dass der Antrag unseres Erachtens trotz alledem zu kurz greift. Und zwar an zwei zentralen Stellen.
Erstens, fordern die Grünen zwar die Prüfung eines Vereinsverbotes gegen das Collegium Humanum, vergessen aber zugleich, die Prüfung eines Verbotes des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust verfolgten" zu fordern. Für diesen Verein gilt jedoch das Gleiche wie für das Collegium. Ein eventuelles Verbot des Collegiums macht nur Sinn, wenn beiden Vereine zugleich ihre Umtriebe einstellen müssen. Es ist sogar darüber hinaus zu fragen, ob es nicht noch weitere Vereine im Dunstkreis des Collegiums gibt, die eines kritischen Blickes bedürfen.
Zweitens, Sie fordern, im Benehmen mit den zuständigen Ministerien darauf hinzuwirken, dass dem Collegium Humanum die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Ich verstehe Ihren Punkt. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plädiert ohne Wenn und Aber dafür, dass extremistische Vereine nicht gemeinnützig sein können.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, muss ich aber auch eine Lanze für unsere Finanzministerien brechen. Man tut sich von Berlin aus leicht, sich über die Gemeinnützigkeit zu erregen. Und wir erregen uns ja auch mit Fug und Recht, weil eigentlich nicht nachzuvollziehen ist, wie extremistische Vereine den Stempel der Gemeinnützigkeit bekommen können, wo sie doch tatsächlich gemeinschädlich sind.
Aber, meine Damen und Herren, wir sind auch ein Rechtsstaat. Und auch die Frage nach der Gemeinnützigkeit muss sich letztlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewähren. Es ist im Einzelfall oft äußerst schwer, den Verdacht auf extremistische Umtriebe einer Organisation derart zu untermauern, dass sie gerichtsfest sind. So muss die Finanzbehörde in jedem Einzelfall ganz konkret nachweisen, dass zum Beispiel Volksverhetzungen der Vereinsvertreter dem Verein als eigene Handlungen zuzurechnen sind.
Unseres Erachtens kann dieser Nachweis im Falle des Collegium Humanum gelingen. Jedoch müssen wir den zuständigen Ministerien auch zugestehen, dass sie diese Prüfungen sauber und konsequent durchziehen. Und das dauert manchmal eben leider seine Zeit. Das ist aber immer noch besser, als mit Schnellschüssen zu riskieren, dass extremistische Organisationen vor Gericht obsiegen. Denn das wäre Wasser auf die Mühlen der Extremisten. Dies bitte ich nur stets zu bedenken.
Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass wir keine Vereine in Deutschland dulden können, die unsere verfassungsmäßige Ordnung zu unterminieren versuchen. Gerade deshalb bitten aber alle demokratischen Fraktionen in diesem hohen Haus auch darum, die Extremismusbekämpfung mit offenen Augen zu betreiben.
Vielen Dank.







