Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Neuigkeiten
V-Leute in der NPD abschalten

· Reden und Stellungnahmen

In ihrer Plenumsrede am 5. Juni 2008 zum Thema "V-Leute in der NPD" erläuterte Kristina Köhler, warum der von den Linken geforderte Abzug der V-Leute aus der NPD für die CDU/CSU-Fraktion nicht in Betracht kommt.

Mitschrift

Verehrte Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist gegen das Abschalten der V-Leute in der NPD. Der Schaden, der unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dadurch droht ist größer als der Aussicht auf Erfolg einer solchen Maßnahme. Die Bekämpfung des Extremismus muss eben mit Hirn und Verstand erfolgen, auch wenn man gefühlsmäßig gerne anders entscheiden würde. Denn rein gefühlsmäßig wünschen wir uns doch wohl alle, dass die NPD und ihr antidemokratischer und antisemitischer Rassismus von der Bildfläche verschwindet.

Aber so einfach ist es eben nicht. Weil zum einen schon fraglich ist, ob ein Verbot der NPD überhaupt zielführend ist. Wir wissen, dass das Verbot einer Organisation noch nie dazu geführt hat, dass ihre Anhänger plötzlich einem anderen Weltbild folgen. Die Ideologie wird sich eine andere Struktur geben und in einem anderen Gewand weiter machen, vielleicht vorerst im Untergrund – aber dadurch nicht weniger gefährlich sondern nur weniger beobachtbar und weniger angreifbar. Die einzige dauerhafte Lösung liegt daher darin, die NPD politisch zu demaskieren und den Menschen zu zeigen, warum eine solche Partei eine Partei des nationalen Untergangs ist und nicht des gemeinsamen Fortschritts.

Nun gibt es aber auch einige die sagen, dass ein Verbot der NPD trotzdem das kleinere Übel wäre. Und obwohl ich diese Meinung nicht teile, gibt es natürlich gute und respektable Gründe für diesen Standpunkt. Voraussetzung für solch ein Verbotsverfahren ist aber – und darum dreht sich ja der vorliegende Antrag – das Abschalten aller V-Leute in der NPD. Weil eben nur Material, welches nicht kontaminiert ist, bei dem also zweifelsfrei feststeht, dass kein V-Mann des Verfassungsschutzes irgendetwas damit zu tun hat, in den Verbotsantrag einfließen darf.

Es genügt also nicht, Zitate aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammenzukopieren, sondern es muss sich um Material handeln, welches zweifelsfrei nicht kontaminiert ist. Und dieses Material muss man erstmal sammeln und, das ist richtig, dies geht nur wenn alle V-Leute abgeschaltet sind und wenn man dann zwei bis drei Jahre lang sammelt und darauf aufbauend einen neuen Verbotsantrag vorbereitet.

Fakt ist deshalb aber, dass wir nach einem Abschalten der Quellen für mehrere Jahre auf Erkenntnisse über das Innere der NPD und damit auch in das mit ihr verbundene rechtsextreme Netzwerk verzichten müssten. Und das zu einem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, in dem sich die NPD auch durch die Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Strukturen und Gruppen zunehmend noch weiter radikalisiert, zugleich aber nach außen versucht, den Biedermann zu geben. Deshalb wird die intensive und auch ins Innere gehende Beobachtung dieser Partei umso wichtiger. Und deshalb wäre es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Meinung aller unserer Experten auch grob fahrlässig, die Quellen abzuschalten.

Zumal auch nach einem Abschalten der V-Leute nicht garantiert wäre, dass ein neues Verbotsverfahren erfolgreich sein würde. Die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei reicht dafür ja nicht aus, sondern sie muss auch verfassungswidrig sein. Und das heißt, man muss der NPD nachweisen, dass sie aktiv aggressiv-kämpferisch die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigt. Da mag nun jeder für sich denken, eigentlich dürfte es daran bei der NPD keinen Zweifel geben. Viele Experten haben aber erhebliche Zweifel, ob sich dies alleine mit offenen, nicht-kontaminierten Materialien auch verfassungsgerichtsfest nachweisen lässt. Mit den jetzt von manchen Ländern vorgelegten Sammlungen lassen sich diese Zweifel nicht widerlegen, weil noch nicht einmal sicher ist, ob die Materialien kontaminiert sind oder nicht. Alleine dass es sich um öffentlich zugängliche Quellen handelt sagt darüber eben noch überhaupt nichts aus.

Es gibt also starke Zweifel, ob ein NPD-Verbot überhaupt Sinn macht. Es gibt starke Zweifel, ob der Nachweis eines aktiven aggressiv-kämpferischen Vorgehend gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung alleine aus offenen Quellen führen lässt. Auf der anderen Seite gibt es keine Zweifel, dass es sehr gefährlich wäre, für Jahre auf interne Einblicke in die NPD verzichten zu müssen.

Und es gibt auch keinen Zweifel daran, dass ein erneutes Scheitern des Verbotsverfahrens ein Super-Gau für unsere Demokratie wäre. Deshalb können wir nach Abwägung aller uns vorliegenden Tatsachen uns nicht für das Abschalten der V-Leute in der NPD aussprechen.

Vielen Dank.

Kommentar schreiben

  • Um automatisch generierte Kommentare, wie beispielsweise Spam, verhindern zu können, müssen Sie leider eine einfache Frage beantworten und die richtige Lösung in das folgende Formularfeld schreiben. Und so lautet die Frage: 'Welchen Tag haben wir morgen, wenn heute der 08.02.2012 ist?' Ihre Lösung: