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Trotz Feinstaubregelung freie Fahrt für Oldtimer
Besitzer von Oldtimern sowie Händler und Spezial-Werkstätten können erst einmal aufatmen: Für Oldtimer wird es wahrscheinlich Ausnahmeregelungen von der neuen Auto-Kennzeichnung und von Fahrverboten in sogenannten Umweltzonen geben. Damit dürfen historische Autos auch in Zukunft auf Hessens Straßen - und wahrscheinlich auf allen deutschen Straßen - fahren. Das Hessische Umweltministerium hat der Wiesbadener Bundestagsabgeordneten Kristina Köhler auf ihre Anfrage zugesagt, alle Initiativen zu unterstützen, um Ausnahmen für echte Oldtimer von den Regelungen zur Luftreinhaltung und der Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge durchzusetzen. "Ich freue mich, dass wir auch zukünftig seltene, erhaltenswerte Oldtimer auf unseren Straßen und in Städten bewundern können", sagte Kristina Köhler. Bei der geringen Anzahl und Fahrleistung echter Oldtimer sei deren Umweltbelastung vertretbar. Ohne Ausnahmeregelung würden Oldtimerbesitzer sowie die speziellen Werkstätten unangemessen eingeschränkt. "Bei rund 150.000 zugelassenen Historischen Fahrzeugen und 1.500 Spezial-Werkstätten in Deutschland ist das durchaus ein Wirtschaftsfaktor", so Köhler.
Oldtimer erhalten keine KFZ-Plaketten
Im März 2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Sie legt im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes fest, wie PKW, LKW und Busse mit Plaketten gekennzeichnet werden müssen je nach ihrem Ausstoß an Feinstaub und umweltbelastender Abgase. Hiervon gibt es Ausnahmen, allerdings noch nicht für Oldtimer. Oldtimer können meist nicht mit Katalysatoren oder Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Die Verordnung ist ein weiterer Schritt, mit dem die Bundesregierung das europäische Luftreinhaltegesetz in deutsches Recht umsetzt.
In Wiesbaden aktuell keine Umweltzone
Zusätzlich haben Städte die Möglichkeit erhalten, sogenannte Umweltzonen in Innenstädten auszuweisen, in die nur Fahrzeuge mit entsprechenden Plaketten fahren dürfen. Oldtimer können daher zur Zeit nicht in Umweltzonen einfahren. Dort finden aber z. B. Oldtimerschauen und -festivals statt und dort liegen auch viele Spezial-Werkstätten. In Wiesbaden werde aktuell keine Umweltzone eingerichtet. Falls die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, würden aber auch hier automatisch Gegenmaßnahmen greifen müssen, sagte Köhler.
Keine Ausnahmen für alte Alltagsfahrzeuge
Damit es keinen "Rutschbahneffekt" gibt, werde es nur Ausnahmen für echte Oldtimer geben, nicht aber für "Youngtimer", mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge, die im Alltag gefahren werden, schrieb das Hessische Ministerium. Echte Oldtimer müssen Folgendes erfüllen: Das Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein, ein Gutachter muss bestätigen, dass das Auto erhaltenswert ist, und die Fahrleistung pro Jahr ist eingeschränkt. Zudem muss ein weiteres Fahrzeug für Alltagsfahrten vorhanden sein.








Michelle Gartner
Hallo,
generell ist dies endlich eine gute Nachricht. Nachdem ich vor einigen Monaten bundesweit versucht habe, herauszufinden, ob ich mit meinem alten Mercedes überhaupt herumfahren darf oder nicht .
Allerdings verstehe ich nicht, warum man noch ein zweites Fahrzeug halten soll. Ich erledige meine Alltagsgeschäfte ausnahmslos mit dem Fahrrad. Ein zweites Auto werde ich mir nicht anschaffen.
Gilt die Regelung auch bundesweit oder ist dies von Land zu Land unterschiedlich?
am 10.07.2007 geschrieben