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Tiefensee sieht Handlungsbedarf bei Schiersteiner Brücke
· Wahlkreis Wiesbaden · Infrastruktur und Verkehr
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee bewertet die Schiersteiner Brücke als nicht sanierungsfähig und bezeichnet sie als eine der wichtigsten Verkehrsachsen um den Großraum Mainz/ Wiesbaden. Allerdings macht er keine feste Zusage, dass der den sechsspurigen Ausbau der BAB 643 und der Neubau der Brücke im nächsten Bundesverkehrswegeplan in der Kategorie "vordringlicher Bedarf" berücksichtigt wird. Dies geht aus dem Antwortbrief des Bundesverkehrsministeriums an die CDU-Bundestagsabgeordneten Ute Granold (Mainz-Bingen) und Kristina Köhler (Wiesbaden) hervor. "Positiv bewerten wir, dass der Minister Handlungsbedarf sieht, allerdings ist das Antwortschreiben des Ministers so allgemein verfasst, dass wir den Eindruck haben, der Neubau stünde noch in den Sternen", urteilen die Abgeordneten. Sie hatten gehofft, dass Tiefensee die Bedeutung einer Brücke im Vergleich zu einer Straße stärker berücksichtige, geben die beiden Politikerinnen bekannt. "Bei einer Straße, die nicht ausreicht, kann man sich wenigstens in den Stau stellen. Das ist ärgerlich. Über eine Brücke, die nicht mehr da ist, kann man gar nicht mehr fahren. Das ist mehr als ärgerlich", so Köhler.
Granold und Köhler rufen zum gemeinsamen Handeln auf
Im Zuge der fünfjährlichen Überprüfung gemäß Fernstraßenausbaugesetz soll entschieden werden, ob das Projekt höher gestuft wird. Köhler und Granold werden sich daher weiterhin für einen raschen Neubau einsetzen und rufen die beiden Landesregierungen, alle beteiligten Kommunen und Politiker über die Partei- und Landesgrenzen hinweg auf, gemeinsam an einem Strang zu ziehen: Die Brücke dürfe nicht in Vergessenheit geraten.
Hintergrund
Die Abgeordneten hatten im November den Bundesminister angeschrieben, um ihn auf den besonderen Handlungsbedarf bei der Schiersteiner Brücke hinzuweisen. Sie wollten erreichen, dass der Neubau der maroden Brücke in die Kategorie "vordringlicher Bedarf" eingestuft wird und der Bund die notwendigen Gelder rechtzeitig zur Verfügung stellt. Damit wären die Weichen für einen raschen Neu- und Ausbau gesetzt worden, so Köhler.
Derzeit ist der Neubau der Brücke, die nur noch eine Restnutzungsdauer von 10 Jahren hat, mit "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Das bedeutet, das Hessische Verkehrsministerium kann die Planung bis zur Baureife bringen, über die Realisierung und Finanzierung durch den Bund ist noch nicht entschieden.







