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Staatsvertrag zwischen dem Zentralrat der Juden und der Bundesregierung: Anpassung der Bundesleistung
Zum Tagesordnungspunkt 27 der Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2007 äußerte sich Kristina Köhler in ihrer Rede im Plenum.
Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
Heute ist die jüdische Gemeinschaft in Deutschland die drittgrößte in Europa; bedingt vor allem durch die Zuwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion seit den 1990er Jahren. Es gibt aktuell rund 110 jüdische Gemeinden.
Diese Entwicklung hat die Bedeutung und die Aufgaben der jüdischen Gemeinden in der Bundesrepublik erhöht und erfreulicherweise zu einer neuen Blüte des jüdischen Lebens und praktizierter jüdischer Religion geführt! Das Judentum besteht aus vielfältigen Strömungen und Auffassungen. Es ist ein lebendiger, wichtiger Teil unserer Gesellschaft, der uns bereichert, der uns inspiriert und der endlich wieder in unserer Gesellschaft verstärkt präsent ist.
Es ist verlockend, an dieser Stelle von einer Rückkehr zur Normalität jüdischen Lebens vor dem Holocaust zu sprechen.
Ich werde mich jedoch hüten, das zu tun. Dies lassen die vielen Menschenleben, die damals in so unfassbarer Anzahl zerstört wurden, einfach nicht zu. Und, dass es diese Normalität nicht gibt, davon zeugen auch die vielen Sicherheitsvorkehrungen vor jüdischen Einrichtungen.
Eine neue Blüte der jüdischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik jedoch, das ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft, das wir nicht müde werden sollten zu unterstützen und zu befürworten. Darauf müssen wir gemeinsam hinwirken und die begonnene Zusammenarbeit weiterführen!
Um die Entwicklung der hiesigen jüdischen Gemeinschaft von staatlicher Seite zu unterstützen, wurde am Holocaust-Gedenktag, also am 27. Januar, im Jahr 2003 mit einhelliger Zustimmung des Parlaments der Staatsvertrag zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossen. Das Abkommen hat sich mittlerweile als gute und feste Grundlage der Partnerschaft zwischen Bund und der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland bewährt.
Es ist ein Zeichen, dass wir um unsere historische Verantwortung wissen;
ein Zeichen, dass wir gemeinsam die Zukunft der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland gestalten wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt geht es hier im Bundestag darum, dieses Zeichen angemessen zu erneuern und neuen, aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Nach fünf Jahren, so sieht es das Vertragswerk vor, dürfen die Vertragsparteien eine Anpassung der Leistung des Bundes an den Zentralrat der Juden vornehmen. Die Bundesregierung und der Zentralrat der Juden in Deutschland haben sich auf eine Aufstockung der Leistung von drei Millionen auf fünf Millionen Euro im Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2008 geeinigt. Diese Aufstockung bedarf der Form eines Bundesgesetzes, so ist es im Vertrag geregelt.
Wofür diese Erhöhung?
Der Zentralrat der Juden steht in Deutschland vor wachsenden Aufgaben und neuen Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland.
Vor 1991/92 hatten die jüdischen Gemeinden in Deutschland weniger als 30.000 Mitglieder, für 2007 wurden knapp 110.000 gezählt. Fast alle Neuzugänge, und zwar rund 100.000 Gemeindemitglieder, stammen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Damit ist seitens der jüdischen Gemeinden eine großartige Integrationsleistung vollbracht worden!
Die gewachsene Zahl der Gemeinden hat die Nachfrage nach Dienstleistungen des Zentralrats erhöht. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die integrationspolitischen Maßnahmen des Zentralrats. Dazu zählen insbesondere die sehr zahlreich angebotenen Sprachkurse, die die Grundlage für jede gelungene Integration bilden. Eine weitere Aufgabe des Zentralrats ist die Betreuung der Gemeinden in Sicherheitsfragen. Und außerdem wird der Zentralrat die erhöhten Mittel für die Verstärkung seiner Kulturarbeit und seiner Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.
Hervorzuheben ist zudem, dass der Zentralrat sich in Übereinkunft mit der Bundesregierung allen Strömungen des jüdischen Lebens in Deutschland annimmt und für sie offen ist. Daher wird der Zentralrat der Juden nun die Ausbildung der Rabbiner beziehungsweise die entsprechenden Rabbinerseminare der unterschiedlichen religiösen Strömungen institutionell – also auf Dauer – fördern. Zu nennen ist hier beispielsweise das Abraham Geiger Kolleg in Potsdam.
Damit bringt der Zentralrat seine Offenheit für alle Richtungen innerhalb des Judentums zum Ausdruck, ein Punkt, der den Vertragsparteien besonders wichtig ist.
Die jüdische Gemeinschaft ist in ihrer Entwicklung in Deutschland auf einem guten Weg und die Erhöhung der Staatsleistung wird diesen Prozess unterstützen. In den letzten Jahren sind neue Synagogen und Gemeindehäuser errichtet worden und dies nicht nur in den großen Zentren. Im September wurden in Krefeld und Bielefeld neue Synagogen eingeweiht. Das sind Zeichen, die auch über die Staatsgrenzen hinweg bemerkt werden.
In Deutschland werden wieder Rabbiner ausgebildet, im Jahre 2006 fanden die ersten rabbinischen Ordinationen in Deutschland nach der Shoa statt!
Jetzt, im Jahr 2008 wurde in Berlin mit einer in Westeuropa bislang einzigartigen Ausbildung für Kantoren begonnen.
Diese Entwicklung ist erfreulich und - so hat es Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble oftmals ausgedrückt – ein Geschenk.
Diesen eingeschlagenen Weg werden wir weitergehen.
Dieser Weg ist mit der Hoffnung verknüpft, dass in der Zukunft Polizeisperren und Sicherheitsschleusen für jüdische Einrichtungen, aber auch alltägliche antisemitische oder antizionistische Äußerungen in Deutschland ein Relikt der Vergangenheit sein werden.
Die Anpassung der Bundesmittel im Rahmen des Staatsvertrages ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ich freue mich, dass das hierfür notwendige Änderungsgesetz auf Bundesebene heute verabschiedet wird!
Vielen Dank!







