Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktuelles
Sitzungswoche vom 8. bis 11. Mai 2006

· Aus dem Plenum

Außenpolitik: Angela Merkel stellt diplomatisches Geschick erneut unter Beweis

  • Deutsche Geiseln sind frei:
    Nach dreimonatiger Geiselhaft im Irak sind die beiden Leipziger Ingenieure zurück bei ihren Familien. Mit Freude und Erleichterung haben wir auf die Nachricht der Freilassung reagiert. Wir danken der Bundesregierung unter Führung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel für die besonnenen und erfolgreichen Verhandlungen.
  • USA-Reise – Gespräche in Washington und New York:
    Die zweite USA-Reise von Bundeskanzlerin Angela Merkel festigte das bereits beim ersten Staatsbesuch vertiefte Vertrauensverhältnis zu unseren amerikanischen Partnern auf eindrucksvolle Weise. Der amtierende US-Präsident George W. Bush bezeichnete Deutschland wieder als „Führungspartner“ („partner in leadership“) in der Weltpolitik. Die herzliche und konstruktive Atmosphäre während des Arbeitsbesuchs in den USA hat Deutschlands internationale Rolle erheblich gestärkt.

Wirtschaftspolitik: Frühjahrsgutachten verspricht Boomjahr 2006

  • Frühjahrsgutachten prognostiziert Wachstum:
    2006 soll für Deutschland ein Jahr des Aufschwungs werden. Die deutsche Wirtschaft wird 2006 nach Einschätzung der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute so stark wachsen wie seit 2000 nicht mehr. Die Ökonomen prognostizieren in ihrem Frühjahrsgutachten eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 1,8 Prozent. Zudem strahle die positive Entwicklung auch auf den Arbeitsmarkt aus.
  • Deutschland erfüllt EU-Beschäftigungsziel:
    Deutschland weist im europäischen Vergleich eine überdurchschnittliche Erwerbstätigenquote auf. 68% der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Dieser Wert liegt vier Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU. Im Rahmen der Lissabon-Ziele liegt das Beschäftigungsziel der EU bei 70%.
  • Einsetzung des Normenkontrollrats:
    Ein Übermaß an Bürokratie und die dadurch entstehenden Kosten belasten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Diese Kosten gilt es zu beseitigen – denn effektiver Bürokratieabbau entfesselt Wachstumschancen und unternehmerische Freiheit. Der Bundestag berät daher in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition über die Einsetzung eines Normenkontrollrats. Ziel ist es, Rechtsetzungsvorhaben und geltende Rechtsvorschriften des Bundes auf ihre kostenrelevanten bürokratischen Auswirkungen zu überprüfen und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Zudem sollen die bürokratischen Belastungen, die Betriebe infolge gesetzlicher Vorschriften des Bundes zu erledigen haben, erstmals systematisch erfasst werden.
  • Mittelstandsentlastungsgesetz:
    Gleichzeitig wird in erster Lesung der Gesetzentwurf zum „Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ beraten. Mit diesem Gesetz werden in verschiedenen Rechtsbereichen unnötige Vorschriften abgeschafft sowie bestehende Regelungen und gesetzliche Anforderungen verantwortungsbewusst auf ein Mindestmaß reduziert.
  • Investitionszulagengesetz:
    Die Förderung von betrieblichen Investitionen ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Daher ist eine Investitionszulage weiterhin geboten. Der in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf schafft eine Nachfolgeregelung für das auslaufende Investitionszulagengesetz 2005.

Gesetzesvorhaben im Strafrecht: Verbesserter Opferschutz

  • Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen:
    Die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen (Stalking), gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmende Bedeutung. Das geltende Straf- und Strafverfahrensrecht bietet gegen Stalking nur eingeschränkten Schutz. Zwar sind häufig Tatbestände des allgemeinen Strafrechts (z. B. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung) gegeben. Jedoch existiert keine eigenständige Strafnorm, die einschlägiges Verhalten spezifisch als strafwürdiges Unrecht kennzeichnet. Daher soll mit dem Stalking-Bekämpfungsgesetz in erster Lesung die Einführung eines gesonderten Straftatbestandes beraten werden.
  • Vermögensabschöpfung bei Straftaten:
    In dieser Woche wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermögensabschöpfung bei Straftaten beraten. Ziel ist es, Regelungsdefizite im geltenden Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung durch punktuelle Änderungen und Ergänzungen zu schließen. Dabei soll vor allem künftig ausgeschlossen werden, dass der kriminelle Gewinn unter Umständen beim Täter verbleibt. Außerdem wird der Opferschutz verbessert, indem Opfern von Straftaten die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtert wird.

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