Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Neuigkeiten
Sitzungswoche vom 6. bis 10. März 2006

· Aus dem Plenum

Debatte zur Föderalismusreform: Koalition legt Gesetzesänderungen vor
Die Debatte im Deutschen Bundestag zur Föderalismusreform war in dieser Sitzungswoche der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung. Mit einer Reihe von Grundgesetzänderungen und einem Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Koalitionsfraktionen nach schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern die größte Verfassungsänderung seit Bestehen unseres Grundgesetzes auf den Weg gebracht.

Ziel ist es, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entflechten, eindeutige Verantwortlichkeiten festzulegen und dadurch für einfachere und effizientere Gesetzgebungsverfahren zu sorgen. Dadurch wird die Reformfähigkeit Deutschlands deutlich verbessert.

Mit der Einigung auf die Föderalismusreform hat die Große Koalition ihre Problemlösungskompetenz auch bei lange streitigen und komplizierten Fragen unter Beweis gestellt. In den nächsten Monaten wollen wir das Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende bringen.

Rentenpolitik: Bundesregierung verhindert Rentenkürzung
In erster Lesung wurde in dieser Woche der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die Weitergeltung der aktuellen Rentenentwicklung zum 1. Juli 2006 beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass es in diesem Sommer trotz der schwachen Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2005 keine Rentenkürzung geben wird. Die derzeitigen Rentenwerte für die alten und neuen Bundesländer werden über den 30. Juni 2006 festgeschrieben. Damit hält die Bundesregierung hinsichtlich des Koalitionsvertrags Wort und schafft Rechtsklarheit für die Rentner und Planungssicherheit für die Rentenversicherung.

Innen- und Rechtspolitik: Regierung sorgt für Vermögensabschöpfung bei Straftaten
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten wurde ebenfalls in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Entwurf stellt sicher, dass künftig Gewinne aus krimineller Betätigung nicht beim Täter verbleiben. Außerdem stärkt er den Opferschutz: Die Ergänzung der einschlägigen Vorschriften erleichtert den Opfern von Straftaten die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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