Neuigkeiten 
Sitzungswoche vom 3. bis 7. April 2006
Debatte zur Rentenpolitik
Während einer umfassenden Debatte zur Rentenpolitik erfolgt die zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2006. Dieses Gesetz stellt trotz der schwachen Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2005 sicher, dass es im kommenden Sommer keine Rentenkürzungen geben wird. Die derzeitigen Rentenwerte für die alten sowie neuen Bundesländer werden über den 30. Juni 2006 hinaus festgeschrieben. Somit hält sich die Bundesregierung an den Koalitionsvertrag. Sie schafft dadurch Rechtsklarheit für die Rentner und Planungssicherheit für die Rentenversicherung. Die erforderlichen Anpassungen im Rentensystem werden in diesem Jahr noch auf den Weg gebracht. Des Weiteren wird die Koalition auf der Grundlage des Rentenversicherungsberichts prüfen und entscheiden, wie die vorgesehenen Lösungen, die Altersversorgung langfristig zu sichern, umgesetzt werden können.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Der Bundestag berät den Antrag der Fraktion von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen zur Einrichtung eines Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung. Die Globalisierung bringt neue Herausforderungen. Darum kommt es darauf an, dass sich der Bundestag zu einer nachhaltigen Entwicklung bekennt. Es soll mit dem Beirat für nachhaltige Entwicklung ein Gremium eingerichtet werden, um die parlamentarische Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sicher zu stellen. Dieses Gremium hat über die Grenzen der Fachausschüsse hinweg speziell die Langfristigkeit politischer Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf zukünftige Generationen im Auge.
Novellierung der Flugsicherung
Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Novellierung der Flugsicherung bringen die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen einen Entschließungsantrag ein. Mit diesem Antrag wird u.a. der gemeinsamen Erwartung Ausdruck gegeben, dass
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bei einem Verkauf der Gesellschaftsanteile der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) Interessenskonflikte zwischen den Unternehmenszielen einzelner zukünftiger Investoren und dem Unternehmensziel der DFS ausgeschlossen
werden; - die zivil-militärische Integration auch weiterhin aktiv und mit Nachdruck im Rahmen des deutschen Flugsicherungssystems fortgeführt wird;
- Wettbewerbsbeeinträchtigungen bei der DFS infolge der Kapitalprivatisierung vermieden werden;
- das finanzielle Engagement auch von ausländischen Investoren die Akzeptanz der DFS in Europa insgesamt erhöht und die Verwirklichung von Kooperations- und Fusionsvorhaben sowie Beteiligungsmöglichkeiten an europäischen Partnerorganisationen im Konsolidierungsprozess erleichtert;
- die Investoren sich mit den Unternehmenszielen, wie der Erschließung neuer Märkte im Kerngeschäft der DFS sowie neuer kerngeschäftsnaher Betätigungsfelder, identifizieren und diese aktiv unterstützen;
- gesellschaftsrechtlich sichergestellt wird, dass die Bundesrepublik Deutschland für den Fall von notwendig werdenden Kapitalerhöhungen ihre 25,1% Stimmrechtsanteile auch dann behält, wenn sie die Kapitalerhöhung nicht mitgeht.







