Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktuelles
Sitzungswoche vom 26. bis 30. Mai 2008

· Aus dem Plenum

Beamtenversorgung: Bundesbesoldungsgesetz 2008/2008 verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das "Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009" verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die Tarifergebnisse vom 31. März 2008 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes und die Soldaten übertragen. Durch zweimalige Kürzung der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), Streichung des Urlaubsgeldes und zweimaliger Erhöhung der Arbeitszeit haben die Beamten seit 2002 einen Einkommensverlust von ca. 11 Prozent erfahren. Die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse ist eine gerechte Anerkennung des Engagements der Beamtinnen und Beamten.

Bildungspolitik: Kinderförderungsgesetz debattiert

In erster Lesung hat der deutsche Bundestag das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) debattiert, in dessen Zentrum der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren steht. Ziel ist ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren. Ab 1. August 2013 wird ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. Der Bund beteiligt sich in einem ersten Schritt mit 4 Mrd. Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten. In einem zweiten Schritt erhalten die Länder im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Mrd. Euro sowie im Anschluss daran jährlich 770 Mio. Euro als Entlastung für die Finanzierung der Betriebskosten.

Sozialpolitik: Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Unfallversicherung in erster Lesung

In erster Lesung wurde das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) diskutiert. Mit diesem Gesetz erfolgt eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Organisationsstrukturen werden an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst und die Verwaltungsstrukturen modernisiert. Hierzu wird die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun, die Zahl der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger je Land reduziert. Zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften wird die Lastenverteilung unter Berücksichtigung des in den vergangenen Jahren eingetretenen Strukturwandels neu gestaltet. Damit wollen wir die solidarische Lastentragung stärken und zugleich die Europafestigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung sichern.

Bildungspolitik: Antrag für Verbesserung der Rahmenbedingungen für Weiterbildung und Qualifikation eingebracht

Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Rahmenbedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern – Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken" wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Weiterbildung als tragenden Teil des Bildungssystems zu etablieren und verschiedene Einzelmaßnahmen wie den Start einer Weiterbildungskampagne, die Verbesserung der Bildungsberatung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu ergreifen. Ziel ist es, eine Weiterbildungsbeteiligung der Erwerbsbevölkerung von 50 Prozent in der formalisierten Weiterbildung bis 2015 zu erreichen.

Wirtschaftspolitik: Antrag zur Zukunft der Bahn angenommen

Mit namentlicher Abstimmung im Bundestag wurde der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Zukunft der Bahn, Bahn der Zukunft – Die Bahnreform weiterentwickeln" angenommen. Damit wurde bekräftigt, dass das sogenannte Holdingmodell ein Weg in die richtige Richtung zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn ist. Die DB AG bleibt vollständig im Eigentum des Bundes. An den zusammengefassten Verkehrs- und Logistikunternehmen werden Dritte beteiligt. Einer gesetzlichen Änderung bedarf es hierfür nicht. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diese Organisationsstruktur umzusetzen.

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