Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktuelles
Sitzungswoche vom 24. bis 28. November 2008

· Aus dem Plenum

Bundeshaushalt: Haushaltsgesetz 2009 verabschiedet

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz 2009 verabschiedet. Der konjunkturstabilisierende Haushalt 2009 sieht Ausgaben in Höhe von 290 Mrd. Euro vor. Die Investitionsausgaben betragen 27,2 Mrd. Euro und enthalten eine deutliche Steigerung vor allen Dingen in den Bereichen Forschung, Bildung, Entwicklung sowie Verkehr. Erstmals wird neben quantitativen Verbesserungen auch eine erhebliche qualitative Verbesserung eintreten. Die zukunftsorientierten Bereiche Klimaschutz, Forschung und Entwicklung sowie Entwicklungshilfe werden spürbar ausgebaut. Neben dem neu eingeführten Elterngeld, dem verstärkten Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag für Geringverdiener ist die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 2009 ein zentrales Anliegen unserer zukunftsorientierten Familienpolitik. Bedingt durch die globale Wirtschaftskrise werden über vier Milliarden an Steuern und über 2 Milliarden Euro an Privatisierungen weniger eingenommen als ursprünglich geplant. Aufgrund der notwendigen Mehrausgaben zur Stabilisierung der Konjunktur und des Finanzsystems erhöht sich damit die Neuverschuldung um 18,5 statt 10,5 Milliarden Euro, die ursprünglich geplant waren. Trotz der weltweiten Finanzmarktkrise wird längerfristig an dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festgehalten.

Steuerpolitik I: Erbschaftssteuergesetz verabschiedet

Nach langen und intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Das Erbschaftsteueraufkommen wird durch die erforderlichen höheren Wertansätze nicht steigen und weiterhin rd. 4 Mrd. Euro betragen; auch werden zukünftig nicht mehr Menschen von der Erbschaftssteuer betroffen sein als vorher. Das familiäre Wohneigentum wird beim Generationenübergang trotz regelmäßig höherer Bewertungsansätze in aller Regel auch künftig steuerlich nicht belastet. Dafür sorgen deutlich höhere persönliche Freibeträge (z. B. Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro). Auch darüber hinaus wurde vermieden, dass Ehepartner oder Kinder Verstorbener durch eine hohe Steuerlast gezwungen würden, aus dem selbst genutzten Wohneigentum auszuziehen. Weiterhin hat konnte durchgesetzt werden, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass Erben von Familienunternehmen nicht durch die Steuerlast zum (teilweisen) Verkauf des Unternehmens gezwungen sind. Wird das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortgeführt, entfällt die Erbschaftsteuer hierauf vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme über diesen Zeitraum hinweg insgesamt 1.000 Prozent erreicht und die Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent nicht überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren und einer reduzierten Lohnsumme von insgesamt 650 Prozent beträgt der Verschonungsabschlag 85 Prozent. So wurde ein tragfähiger Kompromiss erzielt.

Steuerpolitik II: Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet

In zweiter und dritter Lesung wurde das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Dieses setzt verschiedene Maßnahmen um, die sich im Laufe des Jahres aus Gerichtsurteilen, EU-rechtlichen Vorgaben oder aus Anregungen von Verwaltung und Verbänden ergeben haben.

Neben einer Vielzahl „technischer“ Änderungen enthält das Gesetz eine Reihe politisch bedeutsamer Maßnahmen, wie u.a. die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines sog. optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten als Alternative zur bisherigen Lohnsteuerklassenwahl zur genaueren Zuordnung des Splittingvorteils auf beide Ehegatten.

Darüber hinaus hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreicht, dass die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent bei nicht-ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen entfällt. Die bislang vorgesehene Deckelung der 30-prozentigen steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld wird von 3.000 Euro auf 5.000 Euro für jedes Kind erhöht und die steuerliche Absetzbarkeit auch bei berufsbildenden Schulen gewährt.

Die im Regierungsentwurf enthaltene Verdoppelung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre für alle Fälle der Steuerhinterziehung wird nunmehr zielgenau nur bei besonders schweren Fällen eingeführt. Auch hat die Fraktion durchgesetzt, dass die Steuerbefreiung für Einnahmen von Gastfamilien, die Menschen mit Behinderung betreuen, nunmehr umfassend geregelt wird. Derartige Einnahmen werden weitgehend steuerfrei gestellt.

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