Aktuelles 
Sitzungswoche vom 23. bis 27. Juni 2008
Wirtschaftsrecht: GmbH-Recht modernisiert und Unternehmensgründungen erleichtert
Der deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) verabschiedet. Mit ihm soll die bewährte Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert und gegen Missbrauch gesichert werden. Die Unternehmensgründung wird beschleunigt, um die Rechtsform für den Mittelstand wieder attraktiv zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit des Verzichts auf Stammkapital durch Einführung der Rechtsformvariante der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die sich nach Erreichen des Mindeststammkapitalerfordernisses in eine GmbH umfirmieren kann. Auch werden "Firmenbestattungen" künftig erschwert bzw. verhindert.
Wirtschaftspolitik: Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen verbessert
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" (MoRaKG) verabschiedet. Damit werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften so verbessert, dass sie vermehrt Beteiligungskapital für junge Unternehmen und den Mittelstand zur Verfügung stellen. In Deutschland ist der Beteiligungskapitalmarkt ein immer wichtiger werdendes Marktsegment, das allerdings im internationalen Vergleich, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung junger und mittelständischer Unternehmen, denen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht offen stehen, noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial hat.
Familienpolitik: Bundeskindergeldgesetz geändert
In zweiter und dritter Lesung hat der Deutschen Bundestag das "Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes" beschlossen. Durch eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderzuschlags werden weniger Kinder und ihre Familien auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein. Die bisher individuell zu bestimmende Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beträge von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit zugleich deutlich abgesenkt. Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt und somit gewährleistet, dass im Geltungsbereich des Kinderzuschlags ein durchgehender Erwerbsanreiz durch einen kontinuierlichen Einkommensverlauf besteht. Bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung kann nunmehr grundsätzlich Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vermieden werden. Damit verringern wir die Armutsgefährdungsquote von Kindern.
Wirtschaftspolitik: Schornsteinfegerwesen neu geregelt
Das Parlament hat in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens" verabschiedet. Haus- und Wohnungseigentümer haben in Zukunft grundsätzlich die Wahl, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Über-prüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Sichergestellt ist, dass der hohe Standard an Betriebs- und Brandsicherheit sowie beim Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Großzügige Übergangsfristen erleichtern Schornsteinfegern sowie Eigentümern die Umstellung auf das neue Rechtssystem.
Gesundheitspolitik: Patientenverfügung beraten
In erster Lesung wurde im Deutschen Bundestag das von einzelnen Abgeordneten eingebrachte "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" (Patientenverfügung) beraten. Unionsabgeordnete sind nicht unter den Antragstellern. Zum Thema Patientenverfügungen war im Vorfeld eine intensive Debatte im Deutschen Bundestag geführt worden. Der vorliegende Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker wird u.a. von beiden christlichen Kirchen massiv kritisiert. Der Entwurf lässt die Möglichkeit zu, dass auch bei einer nicht hoffnungslosen Situation im Krankenhaus die lebenserhaltenen Maschinen abgeschaltet werden können, wenn dies der Verfügung des Patienten entsprechen würde! Es ist fraglich, ob er in Einklang mit der ärztlichen Fürsorgepflicht steht. Die Union wird nach der parlamentarischen Sommerpause ein eigenes Gesetzesvorhaben zur Patientenverfügung vorlegen.







