Neuigkeiten 
Sitzungswoche vom 11. bis 15. Dezember 2006
EU-Ratspräsidentschaft 2007: Regierungserklärung der Bundeskanzlerin
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2006 eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel abgegeben und den Bundestag über die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft unterrichtet. Das Programm der Bundesregierung "Präsidentschaftsprogramm 1. Januar bis 30. Juni 2007 - Europa gelingt gemeinsam" dokumentiert die wesentlichen Ziele der deutschen Präsidentschaft. Es geht um die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas, um die Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht und um die Ausrichtung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung wird in der ersten Jahreshälfte 2007 mit den EU-Mitgliedstaaten ausführliche Konsultationen zum Fortgang des Verfassungsprozesses führen und in einem Bericht an den Europäischen Rat mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen.
Mit dem Antrag "Die deutsche Präsidentschaft der Europäischen Union zum Erfolg führen" haben die Regierungsfraktionen deutlich gemacht, dass wir die Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft unterstützen. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Bundestag intensiv in die Ratspräsidentschaft einzubinden.
Arbeitsmarktpolitik: Beratung über bessere Beschäftigungschancen für Ältere
In erster Lesung haben wir in dieser Woche das von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen beraten. Wir wollen die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer weiter erhöhen, eine bessere Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt und eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung erreichen. Zur besseren Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen sollen insbesondere auch ein Kombilohn für Ältere und neu gestaltete Eingliederungszuschüsse beitragen. Im Rahmen der Eingliederungszuschüsse wird Arbeitgebern ein neues Angebot für die Einstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht. Die bestehende Regelung zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben soll erweitert und attraktiver gestaltet werden. Um die Unternehmen zu ermutigen, mehr Ältere einzustellen, wollen wir die Befristung von Arbeitsverträgen erleichtern. Die Altersgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund soll dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt werden.
Rentenpolitik: "Rente mit 67" in erster Lesung
In 1. Lesung wurde auch das von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) beraten. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können.
Verkehrspolitik: Gesetz zum verbesserten Schutz vor Fluglärm verabschiedet
In 2./3. Lesung haben wir das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen verabschiedet. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aus dem Jahre 1971, das seitdem nahezu unverändert blieb, wurde mit dem Ziel novelliert, den Schutz der Menschen vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen zu gewährleisten. Erreicht wird dies durch Vorgaben für eine vorausschauende Siedlungsplanung sowie die Festsetzung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz für Wohngebäude in hochgradig fluglärmbelasteten Gebieten.







