Aktuelles 
Sitzungswoche vom 10. bis 14. November 2008
Sicherheitspolitik I: BKA-Novelle verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA-Novelle)" verabschiedet. Das Bundeskriminalamt erhält damit die erforderlichen Instrumente, um die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus, die ihm im Rahmen der Föderalismusreform I übertragen wurde, ausführen zu können. Vorgesehen sind Präventivbefugnisse, wie sie den Landespolizeien bereits heute zustehen. Darüber hinaus ist auch die Befugnis zur Online-Durchsuchung enthalten, die unter engen Voraussetzungen übertragen wird und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgt. Die Novelle berücksichtigt vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So sind neben Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung auch Benachrichtigungspflichten und Regelungen zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen vorgesehen. Die Ergänzung des BKA-Gesetzes stellt einen maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Bundes dar.
Sicherheitspolititk II: Fortsetzung der Operation Enduring Freedom beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die "Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der Operation Enduring Freedom (OEF)" beschlossen. Die Mandatsverlängerung erfolgt bis zum 15. Dezember 2009. Durch den Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften wird Terroristen am Horn von Afrika der Zugang zu Rückzugs- und Aktionsräumen und die Nutzung potenzieller Verbindungswege zu terroristischen Strukturen auf der arabischen Halbinsel erschwert. Mit dem Verzicht der Bereitstellung von 100 KSK-Soldaten im Rahmen von OEF beteiligt sich Deutschland zukünftig nicht mehr an der OEF-Mission auf afghanischem Boden. Die Personalobergrenze wird von 1.400 auf 800 gesenkt.
Innenpolitik I: Beamtenrecht reformiert
In zweiter und dritter Lesung wurde das "Dienstrechtsneuordnungsgesetzes - DNeuG" verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Beamtenrecht insbesondere im Hinblick auf die Besoldung und Versorgung modernisiert. Das Leistungsprinzip wird u. a. durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit gestärkt, das Laufbahnrecht reformiert und die Grundgehaltstabelle neu gestaltet. Der Aufstieg in Stufen wird zukünftig an der tatsächlich geleisteten Dienstzeit ausgerichtet, so dass das bisherige Besoldungsdienstalter nicht mehr ausschlaggebend ist. Zur Berücksichtigung kinderreicher Familien wird der Familienzuschlag für Dritte und weitere Kinder um 50 Euro erhöht. Zudem werden die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme in das Versorgungsrecht übertragen, was zur stufenweisen Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre führt.
Innenpolitik II: Arbeitsmigration für Fachkräfte erleichtert
In zweiter und dritter Lesung wurde das "Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz" im Parlament verabschiedet. Es setzt das "Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" um, soweit Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung betroffen sind. Ziel ist es, Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu stärken. Es handelt sich um Sofortmaßnahmen zur Deckung des akuten Fachkräftebedarfs, die von der Wirtschaft dringend angemahnt worden sind. Die Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte, die von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vermittelt, wird von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt. Zudem erhalten beruflich gut qualifizierte Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen einen gesicherten Aufenthaltsstatus.
Wirtschaftspolitik: Gesetz zum Steuerbürokratieabbau verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das "Steuerbürokratieabbaugesetz" verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die erfolgreiche Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft. Hierzu gehört u. a. die standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, ebenso für Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und Unterlagen künftig elektronisch bereitgestellt werden. Dabei haben wir durchgesetzt, dass auch künftig betroffene Steuerpflichtige ohne entsprechende elektronische Ausstattung wie bisher mit den Finanzbehörden in Papierform kommunizieren können.







