Aktuelles 
Sitzungswoche vom 10. bis 14. Dezember 2007
Wirtschaftspolitik: Mindestlohn beschlossen
In dieser Woche wurde in zweiter und dritter Lesung das 2. Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes beschlossen. Auf der Basis des Beschlusses von Meseberg sollen Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat durchgesetzt, dass der Geltungsbereich des zugrundeliegenden Tarifvertrages erheblich eingeschränkt wurde.
Finanzpolitik: Risikobegrenzung für Unternehmen
In erster Lesung wurde im Bundestag das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) beraten. Mit ihm sollen Rechte von Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren (Hedge-Fonds und Beteiligungsgesellschaften) durch mehr Transparenz, Information und schärfere Beobachtung durch die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir auch dafür Sorge tragen, dass Überregulierung und überzogene Sanktionen für den Finanzplatz Deutschland vermieden werden.
Verbraucherschutz: Mehr Schutz vor Pflanzenschutzrückständen in Lebensmitteln
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verabschiedet. In Umsetzung eines EuGH-Urteils ist eine Ergänzung des Pflanzenschutzgesetzes im Hinblick auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Zudem besteht Bedarf an der Anpassung des Verfahrens zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Anträge zu gewährleisten. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln stärken heben wir die Risiken überhöhter Pflanzenschutzmittelrückstände – insbesondere bei importierten Obstprodukten – hervor und schlagen zugleich konkrete Maßnahmen vor, um diesem Problem zu begegnen.
Familienrecht: Anfechtung der Vaterschaft für öffentliche Stellen
Mit dem in zweiter und dritter Lesung in dieser Woche zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft wird ein befristetes Anfechtungsrecht für öffentliche Stellen bei Vaterschaftsanerkennungen eingeführt. Ziel dieser nunmehr umgesetzten langjährigen Forderung der Unionsfraktion ist es, den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen durch "Scheinväter" zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder der deutschen Staatsangehörigkeit zu erschweren.
Sozialrecht: Verlängerung des ALG I für ältere Angestellte beraten
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag das 7.SGB III Änderungsgesetz beraten, mit dem die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige abhängig vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit von derzeit 18 Monaten stufenweise auf bis zu 24 Monate verlängert wird. Zur Verbesserung der Integrationschancen sollen ältere Arbeitslose einen Eingliederungsgutschein erhalten, mit dem sich die Agentur für Arbeit verpflichtet, an einen Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von zwölf Monaten zu zahlen. Ferner ist eine Regelung vorgesehen, nach der ältere Bezieher von Leistungen der Grundsicherung unverzüglich in Arbeit zu vermitteln sind, andernfalls im Abstand von 6 Monaten zu überprüfen ist, welche Maßnahmen zur Eingliederung erforderlich sind. Festgelegt wird zudem für alle, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen, dass sie eine Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen haben.
Gesundheitspolitik: Ambulante Pflege für Angehörige soll gestärkt werden
In erster Lesung wurde das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz für die ambulante Pflege durch Einführung einer Pflegezeit für Angehörige beraten. Angehörige haben nach diesem Gesetzesentwurf Anspruch auf Freistellung bis zu einer Dauer von sechs Monaten, wenn der Arbeitgeber in der Regel 15 oder mehr Beschäftigte hat. Für aktuelle Pflegefälle ist eine Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Arbeitstagen vorgesehen. Zudem werden Demenzkranke zukünftig in der Pflegeversicherung besser gestellt. Gestärkt wird auch die Pflegeberatung. Dabei müssen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge tragen, dass dabei keine starren bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Die erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung vorgesehene Ausweitung der Leistungen wird finanziert durch einen Beitragsanstieg von 0,25 Prozent.
Familienpolitik: Mehr Kinderschutz gefordert
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD "Gesundes Aufwachsen ermöglichen - Kinder besser schützen - Risikofamilien helfen" enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Kindesvernachlässigung. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Kinderschutz durch den Aufbau von Frühwarnsystemen und frühen Hilfen zu verbessern. Gesundheitsbezogene Leistungen, Jugendhilfeleistungen und zivilgesellschaftliches Engagement müssen verzahnt werden. Wir halten eine Stärkung sowohl des Schutzauftrages des Staates als auch der Erziehungsverantwortung der Eltern für erforderlich.
Bundeswahlrecht: Änderung von Wahlgesetzen beraten
Ebenfalls in erster Lesung wurde im Deutschen Bundestag die Änderung von drei Wahlgesetzen beraten. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen steht die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung. Mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes werden die Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und beschrieben. Entsprechend den Empfehlungen der Wahlkreiskommission verlieren Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis. Baden-Württemberg und Niedersachsen erhalten jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis. Ziel des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts ist es, das Wahlrecht wähler- und bewerberfreundlicher zu gestalten, die Wahlrechtsgrundsätze noch besser zu verwirklichen und die Verwaltungsarbeit für die Gemeinden und Wahlorgane zu vereinfachen. Das Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes passt das geltende Wahlprüfungsrecht der schon seit langem geübten Praxis des Wahlprüfungsausschusses an, wonach auf eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung über Einsprüche gegen Bundestagswahlen in der Regel verzichtet wird. Eine mündliche Verhandlung soll künftig nur dann durchgeführt werden, wenn von ihr eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
Bundeswehr: Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2008 liegt vor
Mit dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2006 wird Einblick in Zustand, Ausstattung und Motivationslage der Bundeswehr gegeben. Die aufgeführten Mängel zeigen, dass für die Zukunftsfähigkeit, insbesondere die personelle Regeneration der Bundeswehr nachhaltige, die Attraktivität steigernde Maßnahmen notwendig sind.







