Dr. Kristina Schröder

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Renteninformation 2007 in vielen Wiesbadener Briefkästen

· Wahlkreis Wiesbaden

Beruhigung für verunsicherte Wiesbadener Bürger: Viele Rentenversicherte können bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen, als auf ihrer individuellen Renteninformation angegeben ist. Denn wer 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann vor 67 in Rente gehen.

Bei vielen Wiesbadener Bürgern sorgt die "Renteninformation 2007" für Verunsicherung und wandten sich daher an Kristina Köhler (CDU). Die Deutsche Rentenversicherung verschickt diesen Brief in diesem Jahr an 42 Millionen Kunden und informiert den Versicherten darin über seine erworbenen Rentenansprüche und die voraussichtliche Höhe der Altersrente.

Erstmals wird aber auch die im März 2007 beschlossene Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre berücksichtigt. Es wird genau angegeben, wann der Versicherte nach ab 1. Januar 2008 geltendem Recht die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht. Beispielsweise: "Die Regelaltersgrenze erreichen Sie am 19.07.2025."

"Viele Bürger in Wiesbaden verunsichert dieses Datum, das ihnen erstmals ihr Regeleintrittsalter von bis zu 67 Jahren vor Augen führt", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler. Unklar ist den Empfängern der Renteninformation, wie das Datum genau berechnet wird. Vor allem wird jedoch nicht deutlich, dass für viele Versicherte auch weiterhin die Rente mit 65 möglich ist.

Köhler sagte dazu: "Nach 45 Beitragsjahren ist die Rente mit 65 weiterhin ohne Abzüge möglich. Diese Sonderregel wurde aber in die Berechnung des Renteneintrittsalters nicht miteinbezogen." Die individuell berechnete Regelaltersgrenze und die krummen Eintrittsalter von etwa 66 Jahren und 2 Monaten ergeben sich lediglich aus der Anhebung des Renteneintrittsalters in Ein- und Zwei-Monatsschritten von 2012 bis 2029.

"Wenn Sie also 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können Sie bis zu zwei Jahre früher als in dem Brief angegeben in Rente gehen – frühestens aber mit 65. Es ist wichtig, dass alle Versicherten das wissen", sage Köhler weiter. Denn schließlich erreichen viele Arbeitnehmer die 45 Beitragsjahre bis zum 65. Lebensjahr problemlos.

Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der verunsichernden Angabe gegenüber Köhler wie folgt Stellung genommen: Die Renteninformation ist wegen ihrer enormen Reichweite bewusst kurz und allgemein gehalten. Würde in Zusammenhang mit der angegeben Regelaltersgrenze auf die mögliche Rente mit 65 hingewiesen, müssten auch viele andere Ausnahmen erläutert werden, zum Beispiel für Behinderte oder Erwerbsunfähige. Um umfangreichere Informationen mit allen persönlichen Optionen zu erhalten, kann der Kunde jederzeit eine "Rentenauskunft" beantragen. Es besteht überdies immer die Möglichkeit der persönlichen Beratung am Servicetelefon und in den Beratungsstellen. Die Kontaktdaten sind auf der Renteninformation vermerkt.

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