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Rede im Plenum: Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus
Am 20. September 2007 stand die Beratung eines Antrags zum so genannten "Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus" auf der Tagesordnung. Als zuständige Berichterstatterin erläuterte Kristina Köhler den Stand des Aktionsplans. Dabei skizzierte Sie für die CDU/CSU fünf zentrale Leitsätze der Extremismusbekämpfung, darunter die scharfe Trennung zwischen "Rechts" und "Rechtsextremismus".
Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
I. Der Nationale Aktionsplan
Zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus habe ich für die CDU/CSU-Fraktion schon in der ersten Lesung des vorliegenden Antrages am 22. März dieses Jahres hier im Plenum alles Relevante gesagt.
Die Bundesregierung wird ihrer Verpflichtung aus der Weltkonferenz 2001 in Durban nachkommen. Die Arbeit am Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) ist weit fortgeschritten. Er ist in den betroffenen Ressorts abgestimmt und wird nun mit den Vertretern der Zivilgesellschaft diskutiert werden. Somit wird die Arbeit am NAP noch in diesem Jahr beendet sein.
Die Bundesregierung braucht sich hier nichts vorwerfen zu lassen, erst Recht nicht bei der Frage der Einbindung der Zivilgesellschaft. Wer die Schlussdokumente der Durbaner UN-Weltkonferenz liest und die Entwicklung des NAP nachvollzieht, der weiß, dass die Bundesregierung diese Einbindung sogar über das dort geforderte Maß betrieben hat.
Es ist auch Humbug, zu behaupten, Deutschland sei eines der letzten Länder, die noch keinen NAP haben. Richtig ist vielmehr, dass wir bei den ersten sein werden, die bei den Vereinten Nationen einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus hinterlegen. Und wenn man fair ist, muss man auch dazu sagen, dass die Bundesregierung schon im Jahr 2002 den Vereinten Nationen einen Bericht über die Rechtsextremismusbekämpfung übersandt hat, der nichts anderes als bereits Kern-NAP war.
Meine Damen und Herren, der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus wird die geplanten Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung zur Rassismusbekämpfung zusammenfassen. Ich würde aber nicht erwarten, dass irgendein Neonazi beim Erscheinen des NAP vor lauter Schreck zum Demokraten wird. Dieser Antrag der Linken klingt ja gerade so, als reduziere sich die Bekämpfung von Rassismus und Extremismus auf den NAP. Meine Damen und Herren, wir alle hier wissen, dass das Unsinn ist.
II. Thesen zur Extremismusbekämpfung
Aber, meine Damen und Herren, dass das Thema NAP hier so schnell zu aller Zufriedenheit abgehandelt werden kann, gibt mir die Chance, noch einmal für die CDU/CSU-Fraktion ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Extremismus- und Rassismusbekämpfung in Deutschland zu machen. Genau genommen geht es um fünf Leitsätze der Extremismusbekämpfung, die uns offensichtlich von den anderen Fraktionen unterscheiden.
Erstens. Wir führen einen Kampf gegen jegliche Form des Extremismus, also gegen alle diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen. Dies umfasst deshalb sowohl den Rechts- und den Linksextremismus, als auch den Islamismus. Es ist eine großer Fehler, die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Extremismusbereichen zu ignorieren. Von der linksextremen Propaganda gegen den Sozialstaat profitiert zurzeit etwa auch die NPD in gehörigem Maße.
Zweitens. Wir führen auch einen Kampf gegen jegliche Form des Rassismus, und das heißt, ohne Ansehen der Ethnie von Opfer und Täter. Wenn rassistische Gewalt gegen Deutsche ignoriert wird, ist dies genauso schlimm, wie wenn rassistische Gewalt gegen Ausländer ignoriert wird. Es ist deshalb richtig, wenn Politik und Medien Rassismus gegen Ausländer offensiv benennen und dagegen vorgehen. Aber es falsch und es ist Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten, wenn zugleich Rassismus gegen Deutsche weiterhin ignoriert und verharmlost wird.
Drittens. Der Kampf gegen die einen Extremisten kann nicht zusammen mit anderen Extremisten geführt werden. Insbesondere in der Rechtsextremismusbekämpfung werden leider immer wieder linksextreme oder auch islamistische Organisationen unterstützt. Mit dem Belzebub treibt man jedoch nicht den Teufel aus. Man kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht zusammen mit den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigen.
Viertens. Wir kämpfen gegen den Rechtsextremismus, nicht gegen "Rechts". Die CDU/CSU stellt sich gegen den Generalverdacht, alles was "Rechts" sei, sei auch rechtsextremistisch. Wer glaubt, unter dem Deckmantel des legitimen und notwendigen "Kampfes gegen den Rechtsextremismus" einen "Kampf gegen Rechts" führen zu können, der wird uns nicht an seiner Seite haben. Rechte und konservative Einstellungen sind Teil des demokratischen Spektrums, egal ob man sie mag oder nicht. Die Grenze zwischen rechten Einstellungen und rechtsextremistischen Einstellungen ist klar definiert: Es ist das Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Menschenwürde.
Fünftens. Gegen blinden Hass muss man sehenden Auges kämpfen. Übertreibungen sind genauso Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten wie Verharmlosungen. Pauschale und vorschnelle Urteile über ganze Städte und Gemeinden führen ebenso in die Irre, wie es in die Irre führt, die Augen vor rechtsextremistischen Umtrieben zu verschließen. Man kann den Rechtsextremisten jedoch keinen größeren Gefallen tun, als wenn eine Tat von Medien und Politik vorschnell als rechtsextrem klassifiziert werden, es sich im Nachhinein aber herausstellt, dass die Tat tatsächlich keinen rechtsextremistischen Hintergrund hatte.
Meine Damen und Herren, diese fünf Leitsätze lassen sich zusammenfassen in einem Wort: Konsequent. Die CDU/CSU wird weiterhin dafür einstehen, dass die Bekämpfung von Rassismus und Extremismus in Deutschland eine konsequente Bekämpfung sein wird. Vielen Dank.







