Aktuelles 
Rede im Plenum
· Reden und Stellungnahmen · Innenausschuss, Sicherheit
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
das Massaker im Erfurter Gutenberg Gymnasium liegt nun zwei Jahre zurück, das Entsetzen über diese Tat ist geblieben. Das Waffengesetz wurde daraufhin stringenter ausgestaltet.
Nur frage ich mich: weshalb qualifiziert eben dieses Waffengesetz, das eine Antwort auf die Bluttat von Erfurt sein sollte, bestimmte Waffen als Spielzeug, obwohl sie ganz offensichtlich in kein Kinderzimmer gehören?
Ich rede hier von Anscheinswaffen, von so genannten Airsoft-Waffen. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich halb- oder vollautomatische Kriegswaffen, Maschinenpistolen und Pistolen.
Die Waffen sehen genau so aus wie ihr tödliches Original, sie haben das gleiche Gewicht und die gleiche Funktionsweise. Lediglich die Kugel ist nicht tödlich - sie ist zumeist mit roter Farbe gefüllt, damit der Gegner wenigstens tödlich verletzt aussieht.
Meine Damen und Herren,
diese Waffen als Spielzeug zu kategorisieren, ist schlicht absurd. Es ist ebenso absurd wie das Paradestück von Loriot, in dem ein Atomkraftwerk-Bausatz mit dem Namen "Wir bauen ein Atomkraftwerk" zu Weihnachten verschenkt wird, der auch tatsächlich ein bisschen explodieren kann.
Das Waffengesetz vom April 2003 ist aber Realität und keine zur Belustigung erdachte Persiflage.
Denn vor der Neufassung des Waffengesetzes waren Anscheinswaffen bereits verboten. Ihrer Gefährlichkeit wurde früher im Waffengesetz ausdrücklich Rechnung getragen. Jetzt aber, nach der Novellierung des Waffenrechts, ist das Führen von den Airsoft-Waffen erlaubt. Sie gelten offiziell nicht als Waffen.
Nun ließe sich argumentieren, ein Gerät, aus dem höchstens kleine rote Farbkügelchen zu erwarten sind, sei auch keine Waffe, ganz gleich, wie es aussieht. Die Definition einer Waffe würde einfach nicht passen, weshalb das Waffengesetz für ein Verbot schlicht der falsche Ort sei.
Dieses Argument halte ich indes für nicht sonderlich scharfsinnig.
Denn der Zweck des Waffengesetzes ist doch ganz offenbar, einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen und dadurch den Bürger vor fatalem Missbrauch zu schützen. Das ist der Schutzzweck des Gesetzes. So ein Missbrauch kann aber auch mit Airsofts betrieben werden. Daher gehört ihr Verbot in dieses Gesetz.
Denn bereits Kinder können kleinere dieser Waffen erwerben - übrigens auch für relativ wenig Geld. Und große Airsofts mit einer extrem hohen Schussweite und Schusskraft können mit achtzehn Jahren völlig frei erworben und mit sich geführt werden - natürlich auch ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte. Es ist damit jedermann möglich, mit einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit spazieren zu gehen.
Wird die Waffe tatsächlich benutzt, besteht zum einen eine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr. Die kleinen Kügelchen, die verschossen werden, sind gerade für den Gesichtsbereich und die Augen besonders gefährlich. Sie können zu schweren Augenverletzungen führen - von Perforationen der Hornhaut, Netzhautablösungen und grünem Star bis zur Blindheit.
Das Problem ist aber nicht nur die Gefährlichkeit der Geschosse, sondern die gravierenden Gefahren, die sich aus der Verwechslung solcher Waffen ergeben. Selbst Fachleute können Airsoft-Waffen nicht von echten Waffen unterscheiden. Die Verwechslungsgefahr ist damit unermesslich hoch.
Das Szenario, das sich daraus ergibt, liegt auf der Hand.
So kann es durchaus dazu kommen, dass der Polizist den Bankräuber erschießt, obwohl von ihm keine tatsächliche Bedrohung ausging. Oder der zögernde Polizist vertraut auf die Verwendung einer Airsoft-Waffe, verteidigt sich entsprechend nicht richtig und wird Opfer einer tödlichen Kugel.
Es gibt mittlerweile genügend Beispiele, wo Derartiges passiert ist.
- So ist in Nürnberg ein flüchtender Dieb erschossen worden. Er tankte, ohne zu bezahlen. Als die Polizisten ihn daraufhin stellen konnten, bedrohte er sie mit einer Airsoft-Waffe. Die Polizisten erschossen den Mann in Notwehr - der Unterschied zu einer echten Waffe war nicht erkennbar.
Oder:
- ein Mann ist auf einer Halloween-Party erschossen worden, nachdem Polizisten die Verkleidung mit einer Airsoft-Waffe und seine Geste, auf die Polizisten zu zielen, als Bedrohung auffassten mussten.
Meine Damen und Herren,
wir reden hier nicht über die kleinen Streiche der kleinen Strolche. Ein Räuber- und Gendarme-Spiel mit Airsoft-Waffen ist eben kein Spiel, weil Airsoft-Waffen eben kein Spielzeug sind.
Der Markt wird von diesen Waffen überschwemmt - ich empfehle Ihnen mal einen Blick ins Internet auf die einschlägigen Homepages.
Was ist also zu tun?
Initiativen mit Präventionskampagnen gibt es bereits. Sie sind ebenso gut gemeint wie fruchtlos.
- Natürlich ist es wichtig, an die Öffentlichkeit zu appellieren.
- Natürlich ist es wichtig, gerade an Schulen die Schüler, Lehrer und Eltern über das "Spielzeug" ihrer Kinder aufzuklären.
- Natürlich werden Empfehlungen immer auch bei einigen - wenigen - Gehör finden.
Aber gutes Zureden allein erscheint mir hier doch ein wenig zu zaghaft, um diese Gefahr in den Griff zu bekommen. Wir müssen das Führen von Anscheinwaffen, von Airsoftwaffen verbieten.
Meine Damen und Herren,
wir haben die Pflicht, durch sinnvolle Gesetze die Bürger dieses Landes zu schützen und vor Schaden zu bewahren. Daher haben wir hier die Pflicht, das Waffengesetz in diesem Punkt zu korrigieren.
Mir ist bewusst, dass es gerade im Wahlkampf nicht besonders populär und auch nicht üblich ist, der Opposition Recht zu geben.
Aber dieser Antrag ist schlicht vernünftig. Ich bitte Sie daher, im Interesse der Sache zuzustimmen.







