Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Rede im Plenum

· Reden und Stellungnahmen · Europa, Innenausschuss

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundargument der FDP, über das wir heute diskutieren, ist an sich bestechend. Ganz im Geist John Lockes will die FDP, dass der Souverän, das Volk, seine Macht in einem ersten Akt an ein Institutionengefüge abgibt.

(Markus Löning [FDP]: Sie haben es wenigstens verstanden - im Gegensatz zum Kollegen in der SPD!)

- Danke schön für das Kompliment. Das Gefühl hatte ich auch. - Die FDP möchte also, dass bei einer Verfassung eine Primärdelegation der Macht durch das Volk stattfindet. Allein: Dieses Argument trägt im konkreten Fall leider nicht. Denn worüber reden wir heute? Wir reden über ein Regelwerk, das vor allem die Existenz und den Aufgabenbereich einzelner EU-Organe festlegt. Dieses Regelwerk nennen wir Verfassung - aus gutem Grund; damit tragen wir seiner Bedeutung Rechnung. Aber handelt es sich hier wirklich um eine Verfassung im Rechtssinne? Ich zitiere:
In einer Verfassung verständigen sich die Bürger über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausgestaltung und Verteilung politischer Macht.
Das stellt die FDP in ihrem Gesetzentwurf richtig fest. Aber wird all dies wirklich erst in dem Verfassungsvertrag, über den wir heute abstimmen sollen, geregelt? Nein.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber stimmen wir heute nicht ab!)

Diese Inhalte sind doch längst in den einzelnen Verträgen der Europäischen Union geregelt. Die Macht ist doch längst delegiert, und zwar in einem Prozess, der seit der Gründung der Montanunion über den EWG-Vertrag schließlich in der EU geendet hat. Selbst der Europäische Gerichtshof und das Verfassungsgericht sagen, dass der EWG-Vertrag die Verfassung der EU ist, wenn man denn einen solchen Terminus gebrauchen möchte.
Die Europäische Union ist doch schon längst bei den Bürgern zu Hause angekommen. Unzählige Gesetze wie das Haustürwiderrufsgesetz oder das Verbraucherkreditgesetz sind doch alle schon Ausfluss europäischen Rechts. Europäisches Recht wirkt schon längst. Die Macht ist schon delegiert. Deswegen handelt es sich bei diesem Regelwerk nicht um eine Verfassung im Rechtssinne. Deswegen sollten wir dem Bürger auch nicht vorgaukeln, er könne hier über eine Verfassung abstimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben heute in diesem Hause eine wirklich interessante Konstellation. Da ist die FDP. Die FDP ist generell gegen Volksabstimmungen,

(Ernst Burgbacher [FDP]: Stimmt doch gar nicht!)

in diesem Fall aber dafür. Dann haben wir Rot-Grün. Rot-Grün ist generell für Volksabstimmungen, in diesem Fall aber dagegen.
Bei dieser Gelegenheit, Herr Kollege Bürsch: Sie haben eben mit so freundlichen Worten angekündigt, dass man ja eine neue Initiative zum Thema Volksabstimmung starten wolle.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Im Mai!)

Bereits 2002, in seiner Regierungserklärung zum Anfang der Legislaturperiode, hat der Bundeskanzler dies weihevoll angekündigt. Die Koalition gibt sich ja gern plebiszitär. Allein: Sie haben in dieser Wahlperiode noch keinen einzigen dementsprechenden Antrag eingebracht.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie sind doch nicht bereit, das mitzutragen! Sie blockieren doch! Frau Merkel blockiert doch!)

Ich habe noch kein einziges Wort von Ihnen hier in diesem Plenum dazu hören können und das finde ich nicht ganz konsequent.

(Beifall bei der CDU/CSU - Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Warum sollen wir den schreiben? Damit Sie den ablehnen können?)

Die einzig konsequente Fraktion in diesem Hause ist die Union.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Fragen Sie einmal Herrn Gauweiler! - Dr. Michael Bürsch [SPD]: Manchmal gibt es Sachverstand in der eigenen Fraktion! - Zuruf von der FDP: Es gibt viele Leute, die würden gern mit uns stimmen, aber dürfen nicht!)
- Wollen Sie meinen Argumenten nicht einmal zuhören? - Denn die CDU/CSU ist der Auffassung, dass es von den Vätern des Grundgesetzes klug war, Deutschland als repräsentative Demokratie auszugestalten. Daher ist es unklug, ständig nach Punkten zu suchen, bei denen man von dieser grundlegenden Weichenstellung unseres Grundgesetzes abweicht.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Hört! Hört!)

Wir sind nämlich nicht der Auffassung, dass wahre Legitimation immer nur direkte Legitimation durch das Volk ist, so wie es im Antrag der FDP durchschimmert.

(Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Das ist schon eine sehr verblüffende Demokratieeinschätzung!)

Denn dann kann man schon die Frage stellen, ob denn Rechtsakte ohne direkte Legitimation durch das Volk weniger legitimiert sind. Ich weiß nicht, ob Sie dieser Auffassung sind. Darunter fallen immerhin solche Kleinigkeiten wie das Grundgesetz, die deutsche Einheit oder die europäischen Verträge, Frau Kollegin. Ich glaube daher nicht, dass es ernsthaft in Ihrem Sinne ist, diese Rechtsinstitute oder diese konstituierenden Akte infrage zu stellen.
Und: Wenn Sie meinen, das Volk solle über die Verfassung abstimmen, warum denn dann nicht auch zum Beispiel über die Mitgliedschaft weiterer Länder in der EU?

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Richtig!)

Warum wollen Sie denn über ein wichtiges Regelwerk abstimmen lassen, aber zum Beispiel nicht über den Türkeibeitritt?

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja, lassen Sie uns abstimmen!)

Denn schließlich würde die EU-Verfassung doch am tatsächlichen Charakter der Europäischen Union wesentlich weniger ändern als ein Beitritt der Türkei, der den Charakter der EU entscheidend prägen würde.
Deswegen hielten wir es für konsequent, dann auch hier einen Volksentscheid zuzulassen. Aber das ist der Punkt: Bei eher formellen Fragen wollen Sie das Volk abstimmen lassen, bei folgenreichen, die EU verändernden Fragen aber nicht. Auch das erscheint uns nicht ganz konsequent.

(Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Über alles!)

Damit komme ich zum Schluss, zum vielleicht sogar wichtigsten Punkt, und zwar zur Frage der Verantwortlichkeit. In einer repräsentativen Demokratie sind Parlament und Regierung verantwortlich vor den Bürgern. Sie müssen für Entscheidungen geradestehen. Wenn sie aus Sicht des Volkes Fehler gemacht haben, können sie auch abgewählt werden.

Wer wäre denn bei einer Volksabstimmung verantwortlich? Wer würde da zur Rechenschaft gezogen werden? Soll sich das Volk selbst zur Rechenschaft ziehen?

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Sie haben ein eigenartiges Demokratieverständnis!)

- Sie sagen Ja und ich hätte ein eigenartiges Demokratieverständnis. Sie finden vermutlich, dass das total basisdemokratisch klingt. Sagen Sie mir aber einmal, was das konkret heißt. Wer handelt? Wer steht für die Folgen gerade?

(Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Das Volk steht immer für die Folgen gerade, auch Ihrer Politik!)

Wer nimmt denn dann eine eventuelle Rücknahme der Entscheidungen vor?
Ich glaube, dass diese Punkte zeigen, dass die Idee einer einmaligen Volksabstimmung unausgereift ist, weil sie unserer repräsentativen Demokratie wesensfremd ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Ernst Burgbacher [FDP]: Das sehen viele in Ihrer Fraktion anders!)

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