Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktuelles
Rede im Plenum

· Reden und Stellungnahmen · Sicherheit

Konsequenzen der Bundesregierung aus dem BVG-Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Herr Präsident,
verehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinen Urteilen vom 5. und vom 10. Februar die Rechtsauffassung von CDU und CSU:
Wir haben immer wieder auf die gefährliche Gesetzeslücke hingewiesen, die es bisher möglich machte, dass schwere Straftäter unter bestimmten Umständen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe entlassen werden, obwohl davon auszugehen ist, dass sie rückfällig werden.
Und wir haben uns - es wurde bereits mehrmals darauf hingewiesen - wiederholt dafür eingesetzt, dass die Ausweitung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter bundesgesetzlich geregelt wird.
Die Hoffnungen der Bundesregierung, die Zuständigkeit für ein entsprechendes Gesetz auf die Länder abwälzen und auf diese Weise die koalitionsinterne Uneinigkeit verbergen zu können, hat das Bundesverfassungsgericht nun zunichte gemacht.
Das Meinungsspektrum von Rot-Grün zum Umgang mit schweren Gewaltverbrechern hat ja doch ein nicht unerhebliches Ausmaß:

  • Da ist zum einen die Forderung des zürnenden Kanzlers, schwere Sexualverbrecher "weg[zu]sperren, und zwar für immer!".
  • Da ist zum anderen der Kommentar des grünen Abgeordneten Christian Ströbele, Sicherheitsverwahrung für Schwerverbrecher sei "Freiheitsentzug für Unschuldige" (nachzulesen in der Tageszeitung Neues Deutschland vom 5. Februar 2004).

Keine der beiden Positionen wird dem Problem, um das es hier geht, auch nur im entferntesten gerecht.

Ein pauschales "Wegsperren, und zwar für immer" kommt deshalb nicht in Frage, weil das elementare Grundrecht auf Freiheit dagegen steht. Eine Abwägung der beiden kollidierenden Prinzipien, um die es hier geht - dem Grundrecht auf Freiheit einerseits und dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz durch den Staat andererseits - ist nur im Einzelfall und nicht pauschal möglich. Nicht jeder Sexualverbrecher wandert automatisch in die Sicherungsverwahrung, sondern nur diejenigen, bei denen Umstände und Motive der Tat sowie die individuelle Entwicklung in der Zeit der Haft einen solchen Schritt als ultima ratio (!) notwendig erscheinen lassen.

Wenn aber nun Herr Ströbele glaubt, es sei seine Pflicht, "unschuldige" Schwerverbrecher vor Freiheitsentzug durch Sicherheitsverwahrung zu schützen, muss ihm ebenso entschieden widersprochen werden wie dem Bundeskanzler.
Wer die Sicherungsverwahrung als letztes Mittel grundsätzlich ausschließt, riskiert wissentlich neue Opfer.
Zur Erinnerung: Wir sprechen hier über Sexual- und Gewaltverbrecher, die sich in der Zeit ihrer Haft jeder Therapie und jedem Versuch einer Resozialisierung gegenüber resistent gezeigt haben. Darunter sind Mörder und Vergewaltiger, die im Gefängnis bereits ankündigen, wie sie ihr nächstes Opfer quälen und welche Richter und Vollzugsbeamte auf ihrer Todesliste stehen. Hier vom "Freiheitsentzug für Unschuldige" zu sprechen, macht Täter zu Opfern und blendet den Schutzanspruch der Bevölkerung völlig aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eingriff in die Freiheitsrechte von Gewaltverbrechern enge verfahrensrechtliche Grenzen gesetzt, die einen leichtfertigen Umgang mit dem Instrument der Sicherungsverwahrung ausschließen:

  • Grundlage der Sicherungsverwahrung sind regelmäßige Gefahrenprognosen durch Sachverständige.
  • Gefahrenprognosen sind im Rahmen von Vollzugslockerungen zu erstellen.
  • Das Bemühen um Resozialisierung darf nicht aufgegeben werden.

Das sind überprüfbare Maßstäbe. Verurteilte Gewaltverbrecher in Sicherungsverwahrung haben dadurch immer noch eine reelle Chance, durch persönliche Veränderung die Freiheit wieder zu erlangen. Gleichzeitig haben wir mit der Sicherheitsverwahrung ein Instrument an der Hand, mit dem die Bevölkerung geschützt werden kann, wenn alle anderen Instrumente versagt haben.

Dass es eine kleine Gruppe von Verbrechern gibt, die sich in Freiheit sofort neue Opfer suchen werden, ist eine bittere Erkenntnis. Daraus die Konsequenzen zu ziehen und eine vernünftige Abwägung zwischen gleichermaßen berechtigtem Schutzanspruch der Bevölkerung und den Freiheitsrechten der Täter zu finden, ist sehr viel schwieriger als es die Äußerungen von Gerhard Schröder einerseits und Christian Ströbele andererseits vermuten lassen.

In Anbetracht des offenbar stark divergierenden Rechtsverständnisses der beiden Regierungsfraktionen habe Zweifel, dass die Bundesregierung es schafft, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und eine bundesgesetzliche Regelung zur Ausweitung der Sicherungsverwahrung auf den Weg zu bringen.

Rot-Grün hat den berechtigten Schutzanspruch der Bevölkerung lang genug ignoriert. Eine Fortsetzung der halbherzigen und zögerlichen Rechtspolitik können wir uns nicht leisten; bis 30. September 2004 muss ein Bundesgesetz die derzeit geltenden Landesgesetze ersetzt haben.

Die SPD wäre deshalb gut beraten, bei der Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit der CDU/CSU-Fraktion zusammen zu arbeiten.

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