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Rede im Plenum
In ihrer heutigen Rede im Plenum sprach Kristina Köhler über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Sie begrüßte die Entscheidung, kritisierte aber die Wahlkampfmanöver der Grünen und der Linken, die noch in dieser Wahlperiode einen neuen BND-Untersuchungsausschuss einzuberufen wollten - der aber mit dem Ende der Wahlperiode schon wieder aufgelöst werden würde. Es sei aber "völlig naiv ist zu glauben, man könnte die neuen Akten mal kurz in einer oder zwei Sitzungen abhandeln", so Köhler.
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Mitschrift
Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als selbstbewusste Parlamentarier begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hätten sich der Klage anschließen sollen!)
Dieser Beschluss wird zukünftig das Verhältnis von Regierung und Parlament prägen.
Wie gehen wir jetzt mit dieser Entscheidung um? Es liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Die Grünen und die Linken möchten noch in dieser Legislaturperiode einen neuen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die FDP hat einen Antrag zur Beratung eingebracht, mit dem sie die bis dato vorenthaltenen Unterlagen anfordert. Die SPD wird sicherlich keine weiteren Unterlagen anfordern. Sie hofft wahrscheinlich eher, dass der Wähler die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses bis zur Wahl vergessen wird.
Wir als CDU/CSU hätten natürlich nichts dagegen, wenn noch mehr Fakten auf den Tisch kommen würden, die Herrn Steinmeier belasten. So ist zum Beispiel in der Tat immer noch die Frage offen, ob Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes in Bagdad militärische Informationen von sich aus geliefert oder ob sie das ganz konkret auf amerikanische Bestellung gemacht haben.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!
Dr. Max Stadler (FDP): So ist es!
Wenn dem so wäre, dann würde dies zeigen, wie stark Deutschland entgegen den Behauptungen von Schröder und Steinmeier in die Kriegsführung der USA involviert war.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit einem Blick in die Akten könnte man das klären!
Diese Frage ist in der Tat noch offen, weil diese Anfragen der Amerikaner bis dato geschwärzt waren.
Dr. Max Stadler (FDP): Sehr richtig!
Aber so interessant und wichtig diese Frage ist, so ernsthaft müssen auch solche Untersuchungen durchgeführt werden, und das geht nicht, wie von den Grünen und den Linken gefordert, so kurz hopplahopp noch vor der Wahl.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieso denn nicht?
Dr. Max Stadler (FDP): Geht nicht gibt’s nicht!
Wir haben jetzt mehr als drei Jahre ernsthafte Arbeit in diesen Untersuchungsausschuss gesteckt. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, dass diese ganze Arbeit jetzt im Wahlkampfgetöse untergeht.
Dr. Norman Paech (DIE LINKE): Das ist keine Frage der Lust!
Das würde sie. Es ist doch völlig naiv, zu glauben, man könnte jetzt neue Akten kurz in ein, zwei Sitzungen abhandeln, zumal es damit nicht getan wäre. Höchstwahrscheinlich müssten dann wieder Zeugen befragt werden. Dann müssten wir eventuell wieder Herrn Steinmeier und Herrn Schily neu befragen. Für all das braucht man Zeit, mehr Zeit als diese Legislaturperiode noch hergibt. Diese Zeit haben wir nicht. Das Ende der Legislaturperiode bedeutet nun einmal rechtlich automatisch das Ende jedes Untersuchungsausschusses.
Thomas Oppermann (SPD): Das klingt alles sehr defensiv!
Wir könnten also höchstens noch ein Ausschüsschen einrichten, aber keinen ernsthaften Ausschuss mehr. Das kann nur der nächste Bundestag. Ein Kommentar in der Neuen Osnabrücker Zeitung hat das ganz richtig zusammengefasst. Dort steht - ich zitiere: "Denn Karlsruhe hat die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung deutlich gestärkt. Dieser Fortschritt sollte nicht durch Schaumschlägerei - wie aktuell durch Grüne und Linke - diskreditiert werden." Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.
Beifall bei der CDU/CSU
Jörg van Essen (FDP): Den Satz, mit dem wir gelobt werden, hätten Sie auch zitieren können!
Ich komme zum Antrag der FDP. Wir haben dem Antrag der FDP nicht zugestimmt, weil er aus unserer Sicht fehlerhaft ist.
Dr. Max Stadler (FDP): Das hat mich enttäuscht!
Erstens. Es ist nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass die Bundesregierung jetzt alle Unterlagen herausgeben müsse, sondern das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Alleine mit den vorliegenden Begründungen kann die Bundesregierung die Herausgabe der Akten nicht verhindern. Die FDP suggeriert aber in ihrem Antrag, dass die Akten nunmehr sofort vollständig herausgegeben werden müssten. Aber das ist falsch. Die Bundesregierung braucht für die Nichtherausgabe nur bessere Gründe.
Dr. Max Stadler (FDP): Die soll sie doch mal liefern! Da bin ich aber neugierig!
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Frau Kollegin, Herr Kollege Ströbele möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.
Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU):
Nein, ich will das jetzt im Zusammenhang darstellen.
Zweitens. Das Problem, dass in dieser Legislaturperiode keine seriöse Aufarbeitung dieser Unterlagen mehr möglich ist, bleibt meines Erachtens auch beim FDP-Antrag bestehen. Hinzu kommen die Fragen: Wer soll denn die geheimen Unterlagen anfordern? Wohin?
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hier!
Wer darf sie dann lesen? Wir haben keinen Untersuchungsausschuss mehr. Das hat der Kollege Kauder eben vorgetragen. Das scheinen auch die Linken und die Grünen so zu sehen, sonst hätten sie heute keinen neuen Untersuchungsausschuss beantragt.
Noch eine Anmerkung zu den Folgen der Entscheidung über die parlamentarischen Kontrollrechte: Ein Teil der Akten wurde von der Bundesregierung mit dem Hinweis zurückgehalten, dass geheime Informationen bekannt werden würden und dass dies das Staatswohl gefährden würde. Das ist an sich eine völlig richtige und nachvollziehbare Grenze. Bemerkenswert ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht klar sagt: Der Schutz des Staatswohls obliegt nicht nur der Bundesregierung, sondern auch dem Parlament. Das Staatswohl ist der Bundesregierung und uns gemeinsam in die Hände gelegt. Aus dieser Verantwortlichkeit resultiert aber auch eine gesteigerte Verantwortung. Zu Recht betont das Bundesverfassungsgericht nämlich auch, dass das Staatswohl nur geschützt werden kann, wenn ausreichende Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen getroffen werden. Wir alle wissen, dass in den letzten drei Jahren dieses Untersuchungsausschusses immer wieder vertrauliche und geheime Informationen an die Presse weitergegeben wurden. Der ehemalige Obmann der Linken, Herr Nešković, hat gar eine ganze geheime Akte verloren, die bis heute nicht wieder aufgetaucht ist.
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Unerhört!
Beides ist unwürdig, und beides ist beschämend.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Wo ist denn der Nešković?
Wenn wir als Mitglieder des Deutschen Bundestages also unsere Rechte als Volksvertreter einfordern, dann sollten wir uns auch auf unsere Pflichten als Volksvertreter besinnen. Das ist die ungeschriebene Seite dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Beifall bei der CDU/CSU







