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Neues Gesetz vereinfacht Vaterschaftstest
"Ich bin seit einem Jahr Vater eines Mädchens, das ich sehr liebe, lebe aber nicht mit der Mutter zusammen. Ich zahle regelmäßig Unterhalt, obwohl ich seit längerem Zweifel habe, ob das Kind tatsächlich von mir stammt. Werden Sie sich für eine baldige gesetzliche Regelung einsetzen, die mir ermöglicht, die Abstammung legal zu klären?" Mit dieser heiklen Frage konfrontierte ein Wiesbadener die Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler bei ihrer Bürgersprechstunde. Köhler informierte nun den Vater, dass der Bundestag am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet hat. Das neue Gesetz räumt Männern, die an ihrer biologischen Vaterschaft zweifeln, einen Anspruch auf die Einwilligung der Mutter zur Durchführung einer genetischen Untersuchung ein, mit der eine Abstammung geklärt werden kann. Heimliche Vaterschaftstests bleiben hingegen rechtswidrig. Köhler begrüßt, dass dieser Anspruch künftig möglich wird, unabhängig davon, ob Männer die rechtliche Vaterschaft anfechten.
Das komme dem Wiesbadener zugute, der auch weiterhin rechtlich der Vater bleiben möchte, meinte Köhler. Dadurch, dass Abstammungsklärung von der Anerkennung der Vaterschaft abgekoppelt wird, wird auch das Risiko geringer, Konflikte in der Familie zu verschärfen. Falls das Wohl des minderjährigen Kindes erheblich beeinträchtig werde, sei vorgesehen, dass das Gericht das Feststellungsverfahren auch aussetzen könne, so Köhler.
Bisherige Situation
Derzeit kann ein Vater, der die Abstammung seines minderjährigen Kindes klären will, nur mit Zustimmung der Mutter einen Gentest durchführen oder die Vaterschaft als solche vor Gericht anfechten. Ist er nicht der biologische Vater, verliert er danach auch alle Väterrechte wie Umgangs- oder Sorgerecht. Um dieses Risiko nicht einzugehen, und weil viele Mütter keinem legalen Gentest zustimmten, ließen bislang rund 20.000 Väter pro Jahr rechtswidrig heimliche Gentests durchführen. Das Ergebnis durfte aber gerichtlich nicht verwertet werden, wie das Bundesverfassungsgericht jüngst bestätigt hatte. In 8 von 10 Fällen bestätigte der Test die Vaterschaft.
Auch der Bundesrat hat einen eigenen Gesetzentwurf über genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung vorgelegt, über den am Donnerstag ebenfalls der Bundestag abstimmen wird.







