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Neues Arbeitsmarktgesetz schadet Wiesbadener Arbeitslosen // Köhler kritisiert Scholz-Gesetz
· Wahlkreis Wiesbaden · Arbeitsmarktpolitik
Schlechtere Chancen für schwer vermittelbare und junge Arbeitslose sowie für Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, weniger individuelle Qualifizierungsangebote, mehr Bürokratie und höhere Kosten. Das sind für die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Dr. Kristina Köhler (CDU) die Folgen des umstrittenen Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente für die Optionskommune Wiesbaden. Das Gesetz hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz gegen die Bedenken der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt.
Köhler beruft sich bei ihrer Bewertung auf eine aktuelle Magistratsvorlage von Sozialdezernent Arno Goßmann (SPD), in der er detailliert die Auswirkungen des Gesetzes für Maßnahmen und Einrichtungen der Qualifizierung von Arbeitslosen in Wiesbaden darlegt. Das Scholz-Gesetz hatte die sogenannten weiteren Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) stark eingeschränkt. Auf dieser Basis hatten Wiesbadener Träger viele Maßnahmen zur Qualifizierung und Förderung von Arbeitslosen entwickelt. Dazu zählen z. B. das Wiesbaden Praktikum zur Berufsvorbereitung schwer vermittelbarer Jugendlicher, die Teilzeitausbildung junger Mütter durch das Programm Jamba oder besondere Sprachkurse für Migranten. Die Stadt musste die Förderung dieser Maßnahmen ganz einstellen, obwohl sie sehr erfolgreich waren. Leidtragende hierbei seien vor allem junge Menschen. Weil sie noch nicht langzeitarbeitslos seien, könnten sie nicht optimal gefördert werden.
Das sei absurd, so Köhler.
Andere Maßnahmen wie die Kooperation mit ESWE, bei der Langzeitarbeitslose den Busführerschein machen konnten, und erfolgreich in den Arbeitsmarkt vermittelt wurden, mussten geändert werden. "ESWE muss sich seitdem aufwendig zertifizieren lassen, was nicht die Ausbildung verbessert, sondern nur die Kosten in die Höhe treibt", urteilt Köhler.
Möglicherweise muss Wiesbaden Rückforderungen an das Bundesarbeitsministerium zahlen, da die Stadt "weitere Leistungen" gewährt hat, die das Ministerium schon vor der Neuregelung des SGB II für unzulässig angesehen hat. Das sei laut Goßmann-Vorlage noch strittig zwischen den zugelassenen kommunalen Trägern und den Ländern auf der einen Seite und dem Bundesarbeitsministerium auf der anderen Seite.
Für Köhler ist es nicht hinzunehmen, dass die jahrelange erfolgreiche Arbeit der Optionskommune so beschädigt werde. Sie will sich nach der Wahl dafür einsetzen, die Regelungen rückgängig zu machen und der individuellen Qualifizierung Arbeitsloser und vor allem junger Menschen größeren Spielraum zu geben.







