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Namensbeitrag
· Reden und Stellungnahmen · Arbeitsmarktpolitik
In einem Namensbeitrag für das CDU-Mitgliedermagazin "Wiesbaden extra" spricht Kristina Köhler sich gegen den Vorschlag von Jürgen Rüttgers aus, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I an die Zahl der Beitragsjahre zu knüpfen.
Wir dürfen Alt und Jung nicht gegeneinander ausspielen!
Endlich: Die Arbeitslosenrate sinkt, und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ist 2006 wieder gestiegen. Ist das der Zeitpunkt, um die erst kürzlich beschlossenen Reformen auf dem Arbeitsmarkt zum Teil wieder zurück zu nehmen? Genau das fordert Jürgen Rüttgers: Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld, eben erst gekürzt, um die knappen Mittel zur besseren Betreuung und Vermittlung Arbeitsloser einzusetzen, soll für ältere Arbeitslose wieder verlängert werden.
Waren wir uns nicht einig, dass lange Unterstützungszahlungen einen Teil der Arbeitslosen dazu verleiten, sich mit der Jobsuche Zeit zu lassen und keine Kompromisse einzugehen? Waren wir uns nicht einig, das die Chance, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, mit jedem Monat der Erwerbslosigkeit sinkt? Und waren wir uns nicht einig, dass Sonderregelungen für Ältere viele Unternehmen dazu verleiteten, ältere Mitarbeiter auf Kosten der Allgemeinheit zu entlassen?
Man tritt Jürgen Rüttgers sicherlich nicht zu nahe, wenn man unterstellt, dass er sich von seiner neuen Rolle als soziales Gewissen der CDU persönliche Vorteile verspricht. Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland lässt sich mit Privilegien für die Älteren - Norbert Blüm läßt grüßen - bestens auf Stimmenfang gehen.
Die Idee klingt zunächst einmal nicht schlecht: Der Staat soll älteren Arbeitslosen mit vielen Beitragsjahren künftig länger Arbeitslosengeld I zahlen. Wer jahrzehntelang geschuftet hat, soll mehr bekommen als ein Berufsanfänger, den das Schicksal der Arbeitslosigkeit schon früh ereilt. Konkret: Zwei Jahre Arbeitslosengeld gibt es für diejenigen, die vierzig und mehr Beitragsjahre vorweisen können. Eineinhalb Jahre Arbeitslosengeld erhält jeder, der mehr als 25 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat. 15 Beitragsjahre werden immer noch mit 15 Monaten Arbeitslosengeld belohnt; wer darunter liegt, muss sich mit 12 Monaten begnügen.
Das widerspricht zwar dem Prinzip einer Versicherung: Schließlich bekommt man von der Haftpflichtversicherung auch nicht mehr, wenn man länger einbezahlt hat. Doch viele Bürger - auch viele CDU-Mitglieder - empfinden die Staffelung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I als sozial gerecht. Nach aktuellen Umfragen unterstützen 82 Prozent der Deutschen die vorgeschlagene Änderung. Doch was nach sozialer Gerechtigkeit aussieht, entpuppt sich schnell als sozialer Sprengstoff.
Denn wer ältere Arbeitslose mit mehr Geld unterstützen will, muss jüngeren Arbeitslosen einen Teil ihres Arbeitslosengelds streichen. Anders läßt sich die Privilegierung der Älteren nicht finanzieren. Geschickt argumentieren Befürworter mit Extrembeispielen, um Zustimmung für eine Umverteilung von Jung zu Alt zu bekommen: Es sei doch nicht gerecht, wenn Leute, die „noch nie im Leben richtig gearbeitet“ hätten, dasselbe bekämen wie der 55-jährige Bauarbeiter, der sich sein ganzes Leben lang abgerackert hat. Das entspricht auf den ersten Blick dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen.
Aber eben nur auf den ersten Blick. Denn bei näherem Hinsehen gibt es einiges, was das Gerechtigkeitsempfinden des Durchschnittsbürgers irritieren dürfte. Ist es gerechter, diejenigen zu bevorzugen, die auf 40 Beitragsjahre - und das heißt: auf eine lückenlose Erwerbsbiographie - zurückblicken können, und zwar auf Kosten derjenigen, die sich von einem befristeten Job zum nächsten hangeln und trotz größter Anstrengungen und bester Ausbildung immer wieder arbeitslos sind? Ist es gerechter, dass jüngere Arbeitnehmer mit kleinen Kindern auf Geld verzichten müssen, ältere Arbeitnehmer hingegen, deren Kinder mittlerweile aus dem Haus sind, zusätzliches Geld bekommen?
Diese Beispiele sollen zeigen, wie absurd es ist, Gerechtigkeit an die Zahl der Beitragsjahre oder an andere gruppenspezifische Kriterien zu knüpfen. Nicht nur absurd, sondern politisch gefährlich ist diese Art der Argumentation, weil sich immer Einzelfälle finden, für die einzelne Politiker unter großem Beifall Ausnahmeregelungen und Nachjustierungen fordern können. Darum sollten wir älteren Arbeitslosen auch dann nicht mehr Geld als jüngeren Arbeitslosen geben, wenn zusätzliche Mittel zur Verfügung stünden. Denn ist die erste Ausnahme erst einmal gewährt, ist die Versuchung ist groß, auch anderen Gruppen Privilegien einzuräumen. Die Folge wäre eine massive Erhöhung sozialer Leistungen. Und das bedeutet entweder Steuererhöhungen, oder höhere Lohnnebenkosten, oder noch weniger Geld für Investitionen in die Zukunft: in Bildung, Forschung und Infrastruktur.
Nebenbei bemerkt: Über 55-jährige haben bereits jetzt Anspruch auf 18 Monate statt - wie alle anderen - nur auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Würde Jürgen Rüttgers’ Vorschlag umgesetzt, könnten deshalb auch viele Ältere zu den Verlierern gehören. Denn 18 Monate Arbeitslosengeld soll dann nur noch erhalten, wer länger als 25 Jahre lang Beiträge bezahlt hat. Vor allem Frauen, die für die Kindererziehung längere Zeit pausiert haben, kommen in der Regel nicht auf 25 Beitragsjahre und werden sich deshalb unter der neuen Regelung mit 12 Monaten Arbeitslosengeld begnügen müssen.
Ich jedenfalls werde den Antrag von Jürgen Rüttgers auf dem Bundesparteitag nicht unterstützen: Weil ich der Meinung bin, dass eine Bevorzugung der Älteren auf Kosten der Jüngeren nicht zu mehr, sondern zu weniger Gerechtigkeit in Deutschland führt. Und weil ich überzeugt bin, dass die Union mit einem klaren ordnungspolitischen Profil mehr Erfolg hat als mit platten Umverteilungsparolen. Die sollten wir ruhig der Linkspartei und der SPD-Linken überlassen - und ihnen durch eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland den Boden entziehen.







