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Magistrat informiert über Auswirkungen der Scholz-Pläne für Wiesbaden
Sozialdezernent Arno Goßmann (SPD) bestätigt die Befürchtungen des Wiesbadener Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) und der Wiesbadener Bundestagsabgeordneten Kristina Köhler (CDU) über die dramatischen Auswirkungen der Pläne des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD) für die Wiesbadener Arbeitssuchenden. In der Antwort auf die Frage des CDA-Vorsitzenden und Fachsprechers für Hartz IV der CDU-Rathausfraktion, Hans-Achim Michna, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28. August 2008 heißt es, das Gesetz werde "dramatische Auswirkungen auf die Integrationschancen der betroffenen Hilfeberechtigten haben". Weiterhin stellt Goßmann klar, dass das geplante Gesetz für Wiesbaden ein Schaden von über 5 Millionen Euro bedeuten würde - jedes Jahr.
"Am Härtesten würde es Langzeit- und jugendliche Arbeitslose treffen" bestätigt Kristina Köhler. "Die kommunal verantwortete Arbeitsmarktpolitik auszutrocknen ist deshalb durch und durch unsozial." Sie forderte Heidemarie Wieczorek-Zeul auf, ihre Zustimmung zu den Scholz-Plänen zurück zu nehmen und sich an ihrer Seite und der Seite der Wiesbadener CDA bei Scholz für eine Rücknahme der Pläne einzusetzen. Wieczorek-Zeul hatte auf Pressemitteilung der CDA hin, in der vor den nun bestätigten Folgen der Scholz-Pläne gewarnt wurde, gegenüber dem Wiesbadener Kurier die Scholz-Pläne begrüßt und die Befürchtungen abgewiegelt. "Nach der nun vorliegenden Expertise des Magistrates muss Frau Wieczorek-Zeul diese Einschätzung zurücknehmen. Die Solidarität mit Wiesbaden ist wichtiger als die Solidarität mit Ministerkollegen!"
Hintergrund ist, dass Bundesminister Scholz eine Neuregelung der so genannten "weiteren Leistungen" nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II plant und sich für eine restriktive Interpretation ausspricht. Nach dieser Regelung können über die Anwendung einer Vielzahl von Förderinstrumenten der Arbeitsförderung nach dem SGB III hinaus in der Grundsicherung für Arbeitssuchende "weitere Leistungen" erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Auf Grundlage dieser Vorschrift haben die Grundsicherungsträger in Wiesbaden zahlreiche Förderprogramme entwickelt, die von Projekten zur Berufsvorbereitung Jugendlicher einschließlich des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses bis hin zur Förderung allgemeinsprachlicher Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten reichen. Diese Maßnahmen stünden nach den Scholz-Plänen allesamt vor dem Aus.







