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Kristina Köhler diskutiert mit dem DRK über Ziele für Gesetzesnovelle

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Rettungsassistenten z.B. des Deutschen Roten Kreuzes sind meist die ersten Helfer vor Ort bei Unfällen und anderen Notfällen mit Personenschäden. Allein das DRK rückt jährlich zu 5 Millionen Rettungseinsätzen aus, wobei sie in Hessen für die Fahrt bis zum Einsatzort maximal zehn Minuten brauchen dürfen, und damit deutlich schneller seien als in anderen Bundesländern, so der Betriebsratsvorsitzende der DRK-Rettungsdienst Rhein-Main-Taunus GmbH, Müller.

Die Aufgaben des Rettungsdienstes haben sich im Laufe der letzten Jahre stark verändert: Während früher der schnelle Transport der Patienten in die nächste Klinik im Vordergrund stand, leisten heute Rettungsdienste am Unfallort präklinische Notfallversorgung, das heißt Erste Hilfe und intensivmedizinische Notfallversorgung mit medizinischen Geräten und teilweise Medikamenten. Eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung und ein gesicherter gesetzlicher Rahmen der Tätigkeit des einzelnen Rettungsassistenten und der Rettungsdienste als Institution sind für die Zukunft unverzichtbar. Das aktuelle Rettungsassistentengesetz sowie das Sozialgesetzbuch werden aber den Ansprüchen nicht mehr gerecht.

Der Betriebsrat, die Ausbilder und der Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst Rhein-Main-Taunus GmbH, die in Wiesbaden ein großes Schulungszentrum betreibt, bemängelten vor allem, dass die Ausbildungszeit und -voraussetzungen den Anforderungen nicht gerecht werden. Viele Schulen bildeten auch über Bedarf aus, da die Auszubildenden ihre Ausbildung selbst finanzieren müssten. Der DRK-Rettungsdienst sei hier eine Ausnahme, da theoretische und praktische Ausbildung in einer Institution erfolgten und zudem eine Ausbildungsvergütung gezahlt würde. Zudem bewegten sich Rettungsassistenten vor Ort teilweise in einer rechtlichen Grauzone, da nicht einheitlich geregelt sei, welche medizinischen Maßnahmen auch ohne konkrete ärztliche Anweisung ergriffen werden dürften.

Köhler will sich daher dafür einsetzen, eine Blockausbildung ähnlich wie für andere Ausbildungsberufe anzustreben, die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu verlängern und Rechtssicherheit am Einsatzort zu schaffen.

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