Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienste jetzt besser absetzbar

· Wahlkreis Wiesbaden · Wirtschaftsstandort Wiesbaden

Die Waschmaschine muss angeschlossen, die Wohnung tapeziert, der Garten gepflegt werden. Dabei stellt sich die Frage, es selbst zu erledigen oder einen Handwerker zu bestellen. Viele schreckten bislang vor den Handwerkerkosten zurück, da sie kaum steuerlich absetzbar waren. Das hat sich mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung wesentlich gebessert, informiert die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler, CDU. Seit dem 1. Januar 2009 können Eigentümer und Mieter 20 Prozent der Handwerkerkosten bzw. 1.200 Euro statt bisher 600 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, es handelt sich um Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, und der Rechnungsbetrag wurde überwiesen. Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Wenn private Haushalte Hilfe beim Einkaufen, Reinigen oder Bügeln brauchen, können sie auch diese sogenannten haushaltsnahen Dienste stärker als bislang bei der Steuer geltend machen, informiert Köhler. Darunter fallen auch Kosten für Pflege und Betreuung von Kindern, älteren oder pflegebedürftigen Menschen im Haushalt. Wer einen haushaltsnahen Dienstleister beauftragt oder im Haushalt einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft z. B. für eine Haushalts- oder Betreuungskraft, kann 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Seine Steuerpflicht verringert sich um bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen können auch Heimbewohner geltend machen, wenn sie eine eigenständige, abgeschlossene Wohnung haben.

Für geringfügige Beschäftigungen im Haushalt z. B. Miniobs gibt es bis zu 510 Euro Steuerermäßigung. Alle Leistungen müssen mit überwiesener Rechnung nachgewiesen werden.

Durch die Steuervergünstigungen werde Haushalten, Handwerksbetrieben und Betrieben für haushaltsnahe Dienste gleichermaßen geholfen. Außerdem wirke es illegaler Schwarzarbeit entgegen. Damit sei zukünftig die Frage "Mit oder ohne Rechnung?" hoffentlich hinfällig, sagt Köhler.

Dennoch geht Köhler der jetzige Steuerkompromiss mit der SPD nicht weit genug: Sie plädiert dafür, Privathaushalte als Arbeitgeber mit gewerblichen Arbeitgebern gleichzustellen. Privathaushalte, die für haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig oder in Form eines Minijobs beschäftigen, sollten Aufwendungen für Arbeitskosten uneingeschränkt von der Einkommenssteuer absetzen können. Auch Wiesbadener Alltagsengel profitieren

Von der neuen Steuerregelung können auch die "Wiesbadener Alltagsengel" profitieren. Sie bieten für 12 Euro pro Stunde inklusive aller Nebenkosten Hilfe bei Tätigkeiten im und um den Haushalt an. Die Alltagsengel sind ein Projekt der Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden (AWO), das Menschen in Wiesbaden eine faire Chance auf Arbeit bietet. Die Helfer sind angemeldet, sozialversichert und erhalten einen festen Stundenlohn durch die AWO. Jeder kann die Helfer per Telefon buchen und erhält nach getaner Arbeit eine Rechnung, die er überweisen muss, und die dann steuerlich absetzbar ist, so Köhler.

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