Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Gesetzesreform stärkt Vereine und Ehrenamtliche

· Wahlkreis Wiesbaden

Ob Sport-, Karnevals- oder Musikvereine, Jugendarbeit oder Seniorenhilfe - das soziale Leben in Wiesbaden hängt wesentlich von den über 700 Vereinen sowie anderer gemeinnütziger Einrichtungen ab. Die Arbeit leisten hier fast ausschließlich ehrenamtlich Aktive. Sie halten dadurch unsere Gesellschaft über soziale, religiöse oder Altersgrenzen hinweg zusammen. Um die unentgeltliche Leistung stärker als bisher anzuerkennen und zu unterstützen, wird auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion voraussichtlich am Donnerstag die Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes vom Bundestag beschlossen. Das gab die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler bekannt. Die Reform räumt Vereinen, Ehrenamtlichen, Spendern und Stiftern steuerliche Vergünstigungen ein, baut bürokratische Hürden ab und erhöht den Anreiz, Stiftungen zu gründen oder zu unterstützen. "Dadurch werden Vereine und Ehrenamtliche mehr Handlungsspielraum haben und es wird finanziell attraktiver, sich zu engagieren", sagte Horst Klee, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Wiesbaden und selbst engagierter Vereinsfunktionär. "Wir hoffen, dass die Erleichterungen für Vereine und Stiftungen ohne wesentliche Veränderungen auch den Bundesrat passieren. Dann hätten wir viel für alle Ehrenamtlichen erreicht", sagte Köhler. In diesen Tagen informieren Köhler und Klee in einem gemeinsamen Brief die Wiesbadener Vereine über die bevorstehende Reform.

Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie

Als wichtiger Bestandteile der Reform wird die steuerfreie Pauschale für Übungs- und Kursleiter von bisher rund 1.850 auf 2.004 Euro angehoben. Außerdem können zukünftig Spenden und Mitgliedsbeiträge einheitlich bis zu 20 Prozent des Einkommens steuerlich geltend gemacht werden, statt bisher zwischen fünf und zehn Prozent. Für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen wird die Besteuerungsgrenze für Einnahmen aus wirtschaftlicher Arbeit wie Verkaufserlöse oder aus Zweckbetrieben auf 35.000 Euro angehoben und die Umsatzgrenze für den Vorsteuerabzug entsprechend angepasst. "Diese steuerlichen Vorteile bringen den Vereinen sicher mehr Spenden und Einnahmen ein. Mit jedem Euro mehr in der Kasse können mehr Übungsleiter beschäftigt werden, das Angebot wird erweitert und die ehrenamtliche Arbeit wird steuerlich attraktiver", bewertete Klee.

Ebenso wichtig sei der Abbau von Bürokratie, weil sich dadurch Vereine und Organisationen besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren könnten, sagte Köhler. So würden Vorschriften im Spendenrecht vereinfacht, förderungswürdige Zwecke steuerlich besser aufeinander abgestimmt und das Haftungsrisiko beschränkt.

Verbesserungen für Stiftungen

Zusätzlich konnte die CDU Verbesserungen für Stiftungen im Gesetzentwurf erreichen, die dadurch spürbaren Auftrieb erhalten sollen, so Köhler. So wird der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen, den Einkommenssteuerpflichtige steuerlich geltend machen können, von bisher rund 300.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.

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