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Gesetzesänderung ermöglicht erstmals gesicherte Erkenntnisse zur Kinderlosigkeit in Deutschland
Auf Initiative der Abgeordneten Kristina Köhler (CDU) und Maik Reichel (SPD) hat die Große Koalition eine Änderung des Mikrozensusgesetzes beschlossen. Künftig werden Frauen beim jährlich stattfindenden Mikrozensus auch nach der Zahl ihrer Kinder gefragt. Die Diskussion über das Ausmaß der Kinderlosigkeit in Deutschland und die politischen Konsequenzen soll dadurch auf eine gesicherte Datengrundlage gestellt werden.
"Seit Jahren diskutieren wir über einen angeblich dramatischen Kindermangel in Deutschland, ohne dabei auf eine solide Datengrundlage zurück greifen zu können", begründen die im Innenausschuss für Statistikfragen zuständigen Berichterstatter Kristina Köhler und Maik Reichel die Gesetzesinitiative. Weder der jährlich stattfindende Mikrozensus, noch die Standesämter liefern bisher Angaben zur Zahl der Kinder einer Frau. "Diese Daten sind aber nicht nur für eine zielgerichtete Familienpolitik, sondern auch für die notwendigen politischen Weichenstellungen im Hinblick auf die demographische Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung", so Köhler und Reichel.
Die bisher bekannten Zahlen zur Kinderlosigkeit in Deutschland entsprechen nach einhelliger Auffassung von Demographieforschern nicht der Realität. Denn bisher wurde nur die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder einer Frau ermittelt; dabei wurde nur die Gruppe der Frauen zwischen 35 und 39 betrachtet. Frauen, deren Kinder bereits zuhause ausgezogen waren oder nach einer Scheidung im väterlichen Haushalt lebten, galten damit als kinderlos. Als kinderlos galten auch diejenigen Frauen, deren Kinder zum Befragungszeitpunkt bereits über 18 waren oder die erst mit 40 oder noch später ihr erstes Kind bekamen. Dies ist aber mittlerweile vor allem unter gut ausgebildeten Frauen keine Ausnahme mehr.
Unbrauchbar waren bisher auch die Daten der Standesämter: Sie melden gemäß Bevölkerungsstatistikgesetz die Zahl und Reihenfolge von Geburten nur innerhalb einer Ehe. Nichteheliche Kinder bleiben unberücksichtigt; auch eine Frau, die sich scheiden lässt und das zweite Kind von einem neuen Partner bekommt, wird wie eine Erstgebärende erfasst.
"Angesichts dieses Datendurcheinanders müssen wir davon ausgehen, dass die Zahl der kinderlosen Frauen in Deutschland bisher systematisch überschätzt wurde", so Köhler und Reichel. "Wenn nun künftig im Rahmen des Mikrozensus ganz einfach alle Frauen zwischen 15 und 75 nach der Zahl ihrer Kinder befragt werden, haben wir endlich Klarheit und können auch genauere Rückschlüsse auf die Ursachen von Kinderlosigkeit ziehen."
Die Auswirkungen der Gesetzesnovelle könnten jedoch noch viel weiter reichen. Der Präsident des statistischen Bundesamtes in Hessen, Eckart Hohmann, äußerte er sich gegenüber ZEIT-Online: "Eventuell ändern sich sogar die Bevölkerungsprognosen." Die Prognosen für die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft würden nämlich ausgerechnet auf den bisher falsch erfassten Zahlen beruhen. Hohmann erwarte deshalb auch, dass "einige Fragen in der Demografie-Debatte neu beantwortet werden müssen". Auch das Statistische Bundesamt gehe laut ZEIT-Online von "Zahlen einer ganz neuen Qualität" aus, mit denen sich nun ab dem kommenden Jahr weiterführende Fragen beantworten ließen, wie etwa die, ob Kinderlosigkeit tatsächlich mit der Bildung oder dem Migrationshintergrund zusammenhänge, oder ob Kinderreichtum wirklich ein Armutsrisiko sei.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet. Die Grünen lehnten den Entwurf der Begründung ab, er könne diejenigen Frauen in Verlegenheit bringen, die in einer neuen Partnerschaft lebten und ihrem Partner die Zahl ihrer zuvor geborenen Kinder verheimlichen wollten.







