Dr. Kristina Schröder

Direkt gewählte Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Neuigkeiten
Erste kommunale Integrationsvereinbarung liegt vor

· Wahlkreis Wiesbaden

Der Magistrat Wiesbadens hat gestern eine Integrationsvereinbarung mit religiösen Gemeinschaften, Vereinen und Institutionen vorgelegt, mit denen keine Staatsverträge bestehen. Die Verabschiedung durch das Stadtparlament gilt als sicher. "Damit definiert Wiesbaden als erste Kommune in Deutschland verbindlich, welche Anforderungen jede Religionsgemeinschaft erfüllen muss, die in Deutschland leben will, und wie eine Kommune sie dabei unterstützen kann", sagte die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler, Fachpolitikerin für Islam und Integration der CDU-CSU-Bundestagsfraktion. Die ersten, die unterzeichnen werden, sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft islamischer Gemeinden in Wiesbaden (AIGW). Dabei legten sich alle Religionsgemeinschaften auf einen verfassungsgemäßen, einheitlichen Wertekanon fest, verpflichteten ihre Mitglieder darauf und würden konkrete Maßnahmen für mehr Transparenz und Integration beschließen, sagte Köhler: "Wiesbaden kann stolz darauf sein, als erste Kommune die Mindestanforderungen für Integration definiert zu haben. Ich hoffe, die Wiesbadener Integrationsvereinbarung wird Vorbildcharakter haben für Hessen und ganz Deutschland."

Wichtige Bestandteile der Wiesbadener Integrationsvereinbarung

Die Wiesbadener Integrationsvereinbarung umfasst neben einer Präambel einen Katalog von Übereinkünften. Diese reichen von gemeinsamen Wertegrundlagen und Maßnahmen zu deren Förderung, über Vereinbarungen zu mehr Transparenz und gesellschaftlicher Teilhabe der Glaubensgemeinschaft, zur Sicherung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, zu Integrationsmaßnahmen durch die Glaubenseinrichtung und die Kommune bis hin zu Vereinbarungen zum Umgang mit Meinungsverschiedenheiten zwischen Religionsgemeinschaft und Stadt.

Unumstößlicher Wertekanon

Besonders wichtig war der Kommune der gemeinsame Wertekanon aus zwölf verfassungsmäßig begründeten Grundwerten, der als unumstößlich anerkannt werden muss. Dazu gehören z. B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Ächtung politisch oder religiös motivierter Gewalt sowie die Trennung von Staat und Religion bzw. von Politik und religiösem Wahrheitsanspruch.

Kein Forum für und keine Unterstützung durch Islamisten

Die Religionsgemeinschaften verpflichten sich, die Anerkennung dieser Werte und die Integration ihrer Mitglieder in die Gesellschaft Deutschlands und insbesondere Wiesbadens zu fördern. Sie gewährleisten auch, dass sie Personen und Organisationen, die gegen die Ziele der Integrationsvereinbarung sind, weder ein Forum bieten noch sich von ihnen unterstützen lassen. Außerdem unterstützt die Gemeinde städtische Ämter und Organisationen der Integration sowie die deutschen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen integrationsfeindliche Positionen und Aktionen.

Förderung von Mädchen und Frauen

Die Gemeinden verpflichten sich, sich fürdie Teilhabe von Mädchen und Frauen an Bildung und Erwerbstätigkeit einzusetzen, Unterstützung, Beratung und Aufklärungsarbeit für Mädchen, Frauen und Familien anzubieten und mit der Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt und anderen Fraueneinrichtungen zusammen zu arbeiten.

In Sachen Schul- und Sportunterricht sowie Klassenfahrten gab es einen Kompromiss: Die Religionsgemeinschaft wirken bei Eltern darauf hin, dass ihre Kinder am Schul- und Sportunterricht sowie an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten teilnehmen, soweit dem nicht rechtlich gewährleistete religiöse Belange entgegenstehen. "Prinzipiell gilt also die Aussage "Pro Klassenfahrten und geschlechterübergreifenden Unterricht". Allerdings kann Wiesbaden bestehende Rechtsurteile nicht aushebeln", beurteilt dies Kristina Köhler.

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