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Eingliederung Langzeitarbeitsloser in Wiesbaden weiter gefährdet
· Wahlkreis Wiesbaden · Arbeitsmarktpolitik
Trotz massiver Kritik hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am Dienstag seinen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente unverändert dem Bundeskabinett vorlegt. Der Entwurf sieht vor, dass die bisherigen Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose, die meist sehr individuell ausgerichtet waren, im wesentlichen so nicht mehr durchgeführt werden können. Die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler (CDU) fordert nun, die sogenannte "freie Förderung" auf mindestens 15 Prozent des neuen Eingliederungstitels anzuheben. Zudem müssten die Beschränkungen der Projektlaufzeit von 24 Monaten aufgehoben werden, da sonst die Förderung von längerfristigen Maßnahmen wie beispielsweise des erfolgreichen Wiesbadener Ausbildungsprojekts "JAMBA – Junge alleinerziehende Mütter in Berufsausbildung" nicht mehr möglich seien.
Außerdem muss das im Gesetz vorgesehene Umgehungsverbot nach SGB III gestrichen werden. Denn dieses hätte zur Folge, dass passgenaue und individuelle Förderung nicht mehr möglich sei. "Langzeitarbeitslose haben oft viele Probleme, die erschweren, dass sie eine regelmäßige Arbeit ausüben können", so Köhler. "Sie brauchen eine längerfristige, individuelle Förderung und Qualifizierung. Wenn diese Leistungen zu stark beschnitten und eingeschränkt werden, haben die Betroffenen keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt." Köhler wird sich weiter dafür einsetzen, dass die von der Bundes-SPD gewollte zentralisierte Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesarbeitsagentur so nicht durchgesetzt wird. Wiesbaden habe als Optionskommune gezeigt, wie erfolgreich es Langzeitarbeitslose wieder eingliedern kann. Die geschaffenen Instrumente und die Fördereinrichtungen müssen erhalten bleiben, fordert Köhler.
Damit unterstützt Köhler Hans-Achim Michna, den Fachsprecher für "Hartz IV" der CDU-Rathausfraktion. Er hatte in einer erneuten Anfrage an Sozialdezernent Arno Goßmann erfahren, dass in Wiesbaden jede fünfte bis sechste Eingliederungsmaßnahme vom Gesetzentwurf betroffen sei und entfallen würde. Köhler betont: "Der eigenständige Charakter der Grundsicherung muss deutlich bleiben, der eben nicht ein Anhängsel der Arbeitsförderung ist."
Würden die Scholz-Pläne umgesetzt, dann dürften nur noch zwei Prozent bzw. 400.000 Euro der Eingliederungsleistungen in Wiesbaden für die "Freie Förderung" unter weiteren Restriktionen aufgewendet werden. Kristina Köhler sieht in diesem Fall viele nachweislich erfolgreiche Maßnahmen in Wiesbaden vor dem Aus. Die gewachsene Struktur eines breitgefächerten Angebots für Langzeitarbeitslose und damit wesentliche Instrumente der erfolgreichen Optionskommune Wiesbaden wären gefährdet.







