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Ein Jahr Zuwanderungsgesetz - Resümee in Wiesbaden
„Es war unverantwortlich, dass Deutschland jahrzehntelang Zuwanderer nach Deutschland gelassen hat, ohne sich um deren Spracherwerb, politische oder gesellschaftliche Bildung zu kümmern. Dieses Versäumnis wurde mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes auf Druck der CDU/CSU ((evtl. mit link zu den weiteren Infos s. u. unterlegen)) beendet“, erklärte Kristina Köhler auf der Pressekonferenz des Wiesbadener Dezernates für Integration am 20. Februar im Wiesbadener Rathaus.
Die Ergebnisse der vorgezogenen Evaluation des Innenministeriums auf Bundesebene geben Köhler Recht: 2005 wurden bundesweit 215.000 Migranten zu Integrationskursen zugelassen oder verpflichtet, weil die zuständigen Behörden mangelhafte Sprachkenntnisse festgestellt hatten. 60 % der Teilnehmer seien Frauen. Das Gesetz hätte auch die Integration von muslimische Frauen verbessert, weil ihnen die Familien die verpflichtende Teilnahme nicht verwehren könnten, so Köhler.
Erfahrungen in Wiesbaden
Wiesbaden hat sich durch die Schaffung des Integrationsamtes auf das Gesetz schon seit Jahren vorbereitet. Das Amt ist Schaltstelle zwischen der Ausländerbehörde und den freien Trägern der Integrationskurse. Dadurch gibt es ein abgestimmtes Angebot an Kursen in der Stadt und kaum Reibungsverluste bei der Umsetzung des Gesetzes.
2005 wurden 460 Personen zu den Kursen zugelassen oder verpflichtet. Insgesamt fanden 113 Integrationskurse statt. Erfreulich sei, dass 803 Migranten, die schon länger in Deutschland leben, freiwillig an den Kursen teilnehmen wollten. Das zeige eine hohe Bereitschaft, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, freute sich Köhler.
Botschaft an Berlin
Kristina Köhler versprach die Verbesserungsvorschläge der freien Träger bei der in diesem Jahr stattfindenden Evaluation des Gesetzes einzubringen. Dazu zählt vor allem, den Bürokratieaufwand für die freien Träger zu minimieren, weil dadurch für die Träger hohe Kosten entstehen. Außerdem wird sie sich dafür einsetzen, auch Schüler, die für die „Vorlaufkurse“ vor Schulbeginn zu alt sind, im Gesetz zu berücksichtigen.
Köhler versprach auch, sich beim Bundesinnenministerium dafür einzusetzen, dass Wiesbaden seine Strukturen und Integrationsbemühungen bei dem Hearing der Kommunen zum Gesetz vorstellen kann.
Infos zum Zuwanderungsgesetz
Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz bzw. Aufenthaltsgesetz in Kraft. Damit erfolgte erstmals eine umfassende Neuregelung des geltenden Ausländerrechts zu einem modernen Zuwanderungsrecht. Kernpunkte des Gesetzes sind die Begrenzung von Migration, Integration und Sicherheitsfragen.
Ein wichtiges Ziel: Förderung der Integration
Das Zuwanderungsgesetz sieht erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs vor. Dieser Anspruch gilt für neu zugewanderte Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Im Gegenzug ist ein Ausländer zur Teilnahme am Kurs verpflichtet, sofern er nicht über einfache mündliche Sprachkenntnisse verfügt.
Der Integrationskurs umfasst 300 Unterrichtsstunden Basiskurs, 300 Stunden Aufbaukurs und 30 Stunden Orientierungskurs zu wichtigen Fragen des Alltags.
Weitere Informationen zum Thema können Sie auch auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes finden.







