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Auch Fehl- und Frühgeburten würdevoll bestatten.
Köhler und Petri rufen zu besserer Trauerkultur auf
Föten, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats tot geboren oder abgetrieben werden, müssen jetzt ebenfalls bestattet werden. Eltern haben das Recht ihre fehlgeborenen Kinder in einem Erdgrab zu bestatten. Sie können jedoch auch einer Sammelbestattung zum Beispiel durch das Krankenhaus oder die Arztpraxis zustimmen. Auf jeden Fall müssen die Fehlgeborenen jetzt würdevoll bestattet werden, so die Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler und die Landtagsabgeordnete Marion Petri.
Die Wiesbadener Politikerinnen weisen betroffene Eltern, Kliniken und Arztpraxen, Seelsorger, Selbsthilfegruppen und Bestatter auf die Novelle des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes hin, die seit Anfang September 2007 eine eklatante gesetzliche Lücke schließe, aber weitgehend unbekannt sei. Bisher mussten tot geborene Kinder, die nicht ein Mindestgewicht oder -alter erreicht hatten, nicht bestattet werden. Dadurch seien nicht nur abgetriebene, sondern auch tot geborene Föten oft als menschlicher Abfall entsorgt worden.
Viele Eltern wussten dies nicht oder waren nach einer Fehlgeburt im Krankenhaus nicht in der Lage, um nach dem Verbleib ihres Kindes zu fragen. Sie sahen sich später damit konfrontiert, dass der Leichnam nicht mehr vorhanden war, und sie niemals an einem Grab ihres Kindes trauern konnten.
"Wir können den Eltern eines Fehlgeborenen nicht das persönliche Leid nehmen, aber die Gesellschaft und die öffentliche Hand haben die Verantwortung dafür, eine angemessene Trauerkultur zu pflegen", so Köhler und Petri. Dazu gehöre es, würdevolle Bestattungsmöglichkeiten vorzuhalten - als Orte der Trauer und des Gedächtnisses.
Beide riefen alle Berufsgruppen auf, die mit betroffenen Eltern zu tun haben, sie über ihre neuen Rechte zu informieren und die entsprechende Infrastruktur aufzubauen. So könne eine Bestattung als Sammel- oder als Individualbestattung stattfinden - je nach elterlichem Wunsch.








D. Frey
Ich bin durch Zufall auf diese Pressemeldung gestoßen, und finde den Aufruf, Fehlgeburten auch schon vor Ablauf des 6. Schwangerschaftsmotants würdevoll zu bestatten, äußerst begrüßenswert.
Int eressiert hätte mich allerdings, wie denn die selbe Argumentation für abgetriebene Kinder angewendet werden konnte. Ich begrüße das Gesetz mit der Forderung nach Gleichbehandlung, unabhängig der Todesursache, aber wirft die Forderung nach einer würdevollen Bestattung nicht die Frage auf nach einem "würdevollen" Leben und Sterben auf?
Für mich folgert aus dem Gesetz, dass nocheinmal ganz neu über die Würde ungeborenen Lebens nachgedacht werden müsste, und die Legitimation der Abtreibung.
Wurde das in Hessen auch so gesehen?
Falls es möglich wäre, würde ich mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
am 30.11.2009 geschrieben