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Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Kommunen
· Wahlkreis Wiesbaden · Arbeitsmarktpolitik
Die Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler (CDU) hat sich bei einem Treffen mit dem Leiter der Wiesbadener Jugendwerkstatt Jörg Bourgett für eine Stärkung der Kommunen im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe ausgesprochen. Damit stellte die Wiesbadener Abgeordnete sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die kombinierte Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 1. Januar 2004 von der Bundesanstalt für Arbeit verwalten zu lassen.
Hintergrund des Gesprächs ist die Umsetzung der Hartz-Reformen, zu deren Eckpunkten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gehört. Strittig ist bisher, wer das sogenannte Arbeitslosengeld II - die kombinierte Arbeitslosen- und Sozialhilfe - künftig verwalten und die als arbeitsfähig eingestuften, aber häufig schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen betreuen soll: die Sozialämter der Kommunen oder die Bundesanstalt für Arbeit.
Derzeit ist die Zuständigkeit nach Leistungsbezug geregelt: Die Arbeitsämter zahlen ehemals Beschäftigten bei Bedürftigkeit die vom Bund über Steuern finanzierte Arbeitslosenhilfe. Wer arbeitslos ist, ohne vorher beschäftigt gewesen zu sein, wird von den Sozialämtern betreut und erhält bei Bedürftigkeit die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe. Dieses Nebeneinander zweier Leistungssysteme führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand und zur Entstehung sogenannter Verschiebebahnhöfe: Arbeitslose werden aus finanziellen Gründen von einem System ins andere verschoben, eine Integration in den Arbeitsmarkt aber gelingt nicht.
Köhler betonte, es gehe vor allem um die Frage, wie die (Wieder-)Eingliederung schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt am besten zu bewältigen sei. "Da überzeugt der Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung nicht. Herr Bourgett hat recht, wenn er darauf hinweist, dass kommunale Einrichtungen wie die Wiesbadener Jugendwerkstatt bei der Vermittlung arbeitsloser Sozialhilfeempfänger seit Jahren sehr erfolgreich sind", so Köhler. Viele andere Kommunen könnten auf ähnlich erfolgreiche Projekte und langjährige Erfahrungen in der Vermittlung Langzeitarbeitsloser verweisen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene zentralistische Lösung verstoße deshalb gegen das Subsidiaritätsprinzip. "Anders als eine zentrale Behörde sind die Kommunen in der Lage, schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden durch individuelle Beratung und Arbeitsangebote wie in der Domäne Mechthildshausen bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt behilflich zu sein. Eine entsprechende Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit ist gar nicht möglich; es überhaupt nur zu versuchen, würde Jahre dauern."
Außerdem sei die Befürchtung berechtigt, dass das ineffiziente Nebeneinander zweier Leistungssysteme erhalten bleibt, wenn die Bundesanstalt für Arbeit erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger betreut. "Wenn die Kommunen nur für die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zuständig sind, die Bundesanstalt für Arbeit aber für die erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger, dann wird das dazu führen, dass die Kriterien für Erwerbsfähigkeit herauf geschraubt werden, um die Bundesanstalt für Arbeit auf Kosten der Kommunen zu entlasten. Damit hätten wir dieselben Verschiebebahnhöfe, die schon jetzt die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt verhindern."
Aus diesen Gründen sei die kombinierte Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei den Kommunen am besten aufgehoben, so Köhler. Individuelle, bürgernahe und flexible Hilfe für Lanzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, bildungsschwache Jugendliche und Ausbildungsplatzsuchende könne vor Ort am besten geleistet werden. Allerdings müsse der Bund die Kommunen für die neuen Aufgaben und Kosten durch Ausgleichszahlungen in vollem Umfang entschädigen. "Den finanziell ohnehin überlasteten Kommunen dürfen durch die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II keine zusätzlichen Kosten entstehen."
Köhler versprach, sich in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Zuständigkeit der Kommunen für die kombinierte Arbeitslosen- und Sozialhilfe einzusetzen. "Die Bundesregierung braucht für die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Zustimmung der unionsregierten Länder im Bundesrat. Ich werde deshalb in meiner Partei dafür werben, die Kompetenzen der Kommunen zu stärken und im Bundestag einen entsprechenden Antrag einzubringen."







