22.09.2009

Die Sache mit den Überhangmandaten und der SPD: Kristina Köhler klärt auf

SPD und GRÜNE spüren, dass sie die Wahl verlieren werden - nur dann entsteht eine Vielzahl von Überhangmandaten - und deswegen polemisieren sie gegen mögliche Überhangmandate der CDU.

Früher haben sie nicht gegen Überhangmandate protestiert - sie haben sie gerne angenommen:

Ein Blick auf die letzen drei Bundestagswahlen zeigt folgende Verteilung:

2005: SPD 9 Überhangmandate, CDU 7 Überhangmandate;

2002: SPD 4 Überhangmandate, CDU 1 Überhangmandat;

1998: SPD 13 Überhangmandate, CDU 0 Überhangmandate.

Die SPD hat also massiv von den Überhangmandaten in den letzten zehn Jahren profitiert. Übrigens: 1998 hatte der Bundestag 669 Sitze. Die "Kanzlermehrheit" lag bei 335 Sitzen. Ohne Überhangmandate hätte Rot-Grün nur 332 Sitze gehabt.

Das heißt: Gerhard Schröder konnte sich also 1998 nur mithilfe von Überhangmandaten zum Kanzler wählen lassen.

Es ist falsch, wenn die SPD behauptet, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Überhangmandate abzuschaffen.

Richtig ist, dass der Bundestag bis 2011 einen besonderen Ausnahmefall - die negative Stimmgewichtung - im Wahlrecht neu regeln muss. Nur um diesen ausgesprochenen Sonderfall geht es in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die eine neue Regelung in dieser einen Frage bis 2011 vorschreibt.

Überhangmandate sind vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt worden.

Die SPD hat noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag selbst gegen einen Antrag auf Neuregelung der Mandatsvergabe gestimmt, weil die Auswirkungen dieses Neuregelungsvorschlags der Grünen unabsehbar gewesen wären - auch für die SPD.

Wenn jetzt die SPD von "illegitimen" Mandaten spricht, widerspricht sie sich selbst. Das Wahlrecht, so wie es jetzt am 27. September 2009 angewandt wird, ist legal und legitim.

Für unsere Wahlrecht gilt also: Erststimme und Zweitstimme sind gleich wichtig und gleich gewichtig!

Es gibt nicht eine bessere oder eine schlechtere Stimme. Die Stärke der Demokratie in Deutschland gründet auch auf unserem Wahlsystem, bei dem man sich mit der Erststimme direkt für einen Wahlkreisbewerber entscheiden kann. Dadurch wird der Nähe zu der Bevölkerung und der Einsatz für die Interessen des Wahlkreises in besonderer Form Rechnung getragen.

Die Zweitstimme gibt die politischen Kräfteverhältnisse in den Bundesländern und damit im Bundesgebiet wieder. Wer dieses System jetzt angreift, stellt 60 Jahre gute Erfahrungen mit unserem Wahlsystem in Frage.

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